Rechtsprechung / BFH, 23.08.2017 – VI R 4/16

Zitiert von 12 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 23.08.2017 – VI R 4/16

  1. BFH, 22.02.2018 – VI R 17/16 Urteil

    1. Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn . 2. Dies gilt auch für Gutschriften auf dem Wertguthabenkonto eines Fremd-Geschäft…

  2. BFH, 14.12.2023 – VI R 1/21 Urteil

    1. Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an se…

  3. BFH, 07.07.2020 – VI R 14/18 Urteil

    1. Die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 bzw. Satz 11 EStG ist auch anwendbar, wenn der Arbeitgeber die betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an seine Arbeitnehmer pauschal gemäß § 37b EStG versteuert. 2. Sachbezüge au…

  4. Thüringer Finanzgericht, 25.11.2021 – 4 K 122/18 Urteil
  5. BFH, 28.06.2023 – VI R 28/21 Urteil

    NV: Die fehlende Insolvenzsicherung und das damit einhergehende Risiko des (Wert-)Verlusts eines vom Arbeitgeber nicht erfüllten Lohnanspruchs führen nicht zum Zufluss von Arbeitslohn.

  6. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 – 4 K 4206/18 Urteil
  7. Finanzgericht Baden-Württemberg, 23.11.2017 – 3 K 2804/15 Urteil
  8. BFH, 22.01.2026 – VI R 24/23 Urteil

    Die Auszahlung des angesparten Guthabens aus dem Defined Contribution Pension Scheme der NATO führt nicht zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Insoweit liegt lediglich eine nichtsteuerbare Vermögensumschichtung vo…

  9. Niedersächsisches Finanzgericht, 10.07.2025 – 5 K 26/24 Urteil
  10. Finanzgericht Köln, 19.03.2024 – 8 K 530/22 Urteil
  11. BFH, 14.12.2023 – VI R 2/21 Urteil

    1. NV: Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung a…

  12. Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2022 – 3 K 149/20 Urteil