Rechtsprechung / BFH, 24.08.2017 – VI R 58/15

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 24.08.2017 – VI R 58/15

  1. BFH, 27.06.2018 – X R 44/16 Urteil

    Eine Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, ist auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar, wenn der 10. Januar des Folgejahres auf eine…

  2. BFH, 07.07.2020 – VI R 14/18 Urteil

    1. Die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 bzw. Satz 11 EStG ist auch anwendbar, wenn der Arbeitgeber die betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an seine Arbeitnehmer pauschal gemäß § 37b EStG versteuert. 2. Sachbezüge au…

  3. BFH, 13.02.2020 – VI R 20/17 Urteil

    1. Bei den von einem österreichischen Arbeitgeber nach österreichischem Recht für seinen Arbeitnehmer geleisteten Beiträgen an eine betriebliche Vorsorgekasse handelt es sich nach deutschem Recht um zugeflossenen Arbeits…

  4. Finanzgericht Baden-Württemberg, 23.11.2022 – 12 K 623/22 Urteil
  5. BFH, 27.06.2018 – X R 2/17 Urteil

    NV: Wird eine Umsatzsteuervorauszahlung innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt, kann sie auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn der 10. …

  6. Finanzgericht Düsseldorf, 09.12.2019 – 3 K 2040/18 E Urteil
  7. BFH, 12.10.2023 – VI R 46/20 Urteil

    1. Bei überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen an eine schweizerische öffentlich-rechtliche Pensionskasse handelt es sich um Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragsleistung zufließt. 2. Überobligator…

  8. BFH, 03.05.2023 – IX R 25/21 Urteil

    Arbeitslohn (hier: Entlassungsentschädigung) fließt dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertg…

  9. Niedersächsisches Finanzgericht, 16.04.2025 – 9 K 155/22 Urteil
  10. BFH, 15.06.2023 – VI R 27/20 Urteil

    Die (Nach-)Entrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung aufgrund eines Summenbescheids nach § 28f Abs. 2 SGB IV durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn.

  11. Finanzgericht Baden-Württemberg, 25.09.2020 – 14 K 2144/17 Urteil