Rechtsprechung / BFH, 14.03.2018 – X R 17/16

Zitiert von 17 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 14.03.2018 – X R 17/16

  1. BFH, 06.12.2018 – IV R 15/17 Urteil

    1. NV: Die Bemessungsgrundlage für die nicht abziehbaren Schuldzinsen ist begrenzt auf den Entnahmeüberschuss des Zeitraums von 1999 bis zum aktuellen Wirtschaftsjahr (Anschluss an BFH-Urteil vom 14. März 2018 X R 17/16,…

  2. BFH, 03.12.2019 – X R 6/18 Urteil

    1. Für Zwecke der Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist der bilanzielle Gewinn nicht um eine steuerfreie Investitionszulage zu kürzen, da sich diese positiv auf die Kapitalentwicklung des Un…

  3. BFH, 22.03.2022 – IV R 19/19 Urteil

    NV: Vor Einschränkung des Abzugs von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist in einem ersten Schritt zu klären, ob und inwieweit die Schuldzinsen überhaupt betrieblich veranlasst sind.

  4. BFH, 27.09.2023 – IV R 8/21 Urteil

    1. Die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen des § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt auch bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen. 2. Die Übertragung eines Gewinns nach § 6b EStG auf einen ande…

  5. Finanzgericht Düsseldorf, 27.03.2024 – 15 K 1131/19 G,F Urteil
  6. BFH, 31.08.2022 – X R 15/21 Urteil

    1. Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind nach Maßgabe eines ertragsteuerrechtlich weiten Begriffsverständnisses alle Leistungen, die ein Schuldner für die Überlassung (Nutzung) von Kapital an den Gläubiger zu e…

  7. BFH, 17.05.2022 – VIII R 38/18 Urteil

    1. Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinnermittl…

  8. Finanzgericht Köln, 26.05.2023 – 14 K 775/23 Urteil
  9. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 09.08.2018 – 5 K 1375/16 Urteil
  10. Finanzgericht Köln, 26.05.2023 – 14 K 1870/20 Urteil
  11. Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2021 – 3 K 199/20 Urteil
  12. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 08.10.2018 – 5 K 1034/16 Urteil
  13. BFH, 14.03.2018 – X R 16/16 Urteil

    1. NV: Für die Berechnung der Überentnahme nach § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG ist zunächst vom einkommensteuerrechtlichen Gewinn auszugehen. Dieser Begriff umfasst auch Verluste . 2. NV: Verluste führen für sich genommen nicht…

  14. Finanzgericht Münster, 12.06.2024 – 6 K 564/19 G, F Urteil
  15. Niedersächsisches Finanzgericht, 17.08.2023 – 9 K 10136/21 Gerichtsbescheid
  16. BFH, 05.11.2019 – X R 42-43/18, X R 42/18, X R 43/18 Urteil

    NV: Bei der Berechnung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist positives Eigenkapital, das aus vor dem 01.01.1999 endenden Wirtschaftsjahren herrührt, unberücksichtigt zu lassen. Die durch das StÄn…

  17. BFH, 05.11.2019 – X R 40-41/18, X R 40/18, X R 41/18 Urteil

    NV: Bei der Berechnung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist positives Eigenkapital, das aus vor dem 01.01.1999 endenden Wirtschaftsjahren herrührt, unberücksichtigt zu lassen. Die durch das StÄn…