Rechtsprechung / BFH, 22.05.2019 – X R 19/17
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 22.05.2019 – X R 19/17
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BFH, 14.07.2020 – VIII R 3/17
Urteil
Auch bei der teilentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks und Gebäudes des Privatvermögens gegen eine Veräußerungszeitrente fließen dem Veräußerer von Beginn an steuerpflichtige Zinseinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 E…
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BFH, 29.04.2020 – XI R 39/18
Urteil
Wird eine GmbH unter Buchwertfortführung zu einem steuerlichen Übertragungsstichtag, der dem Tag nachfolgt, zu dem auch das vierte reguläre Wirtschaftsjahr nach Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG endet, verschmolzen, …
- Finanzgericht Münster, 24.08.2022 – 7 K 3764/19 E Urteil
- Finanzgericht Münster, 05.05.2021 – 13 V 505/21 Beschluss
- Finanzgericht Düsseldorf, 31.01.2024 – 7 K 356/20 F Urteil
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 18.09.2023 – 10 K 1459/22 Urteil
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BFH, 26.04.2023 – X R 4/22
Urteil
1. Der Umstand, dass eine Stiftung einen in ihr Vermögen gezahlten Betrag dem Zahlenden in engem zeitlichen Zusammenhang mit diesem Vorgang als verzinsliches Darlehen zur Verfügung stellt und mit den Zinserträgen ihre st…
- Thüringer Finanzgericht, 11.11.2024 – 2 K 492/23 Urteil
- Finanzgericht Düsseldorf, 28.07.2021 – 4 K 865/21 Erb Urteil
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BFH, 05.11.2019 – X R 42-43/18, X R 42/18, X R 43/18
Urteil
NV: Bei der Berechnung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist positives Eigenkapital, das aus vor dem 01.01.1999 endenden Wirtschaftsjahren herrührt, unberücksichtigt zu lassen. Die durch das StÄn…
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BFH, 05.11.2019 – X R 40-41/18, X R 40/18, X R 41/18
Urteil
NV: Bei der Berechnung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist positives Eigenkapital, das aus vor dem 01.01.1999 endenden Wirtschaftsjahren herrührt, unberücksichtigt zu lassen. Die durch das StÄn…