Rechtsprechung / BFH, 23.07.2019 – IX R 28/18

Zitiert von 12 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 23.07.2019 – IX R 28/18

  1. BFH, 23.04.2021 – IX R 20/19 Urteil

    1. Wird Edelmetall aus dem Privatvermögen im Wege eines echten Edelmetall-Pensionsgeschäfts übertragen und zurückübertragen, liegt mangels eines marktoffenbaren Vorgangs kein privates Veräußerungsgeschäft vor. Dies gilt …

  2. BFH, 03.09.2019 – IX R 12/18 Urteil

    Die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, stellt keine "Veräußerung" i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar .

  3. BFH, 14.02.2023 – IX R 11/21 Urteil

    1. Eine (willentliche) Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Ehegatte seinen Miteigentumsanteil an dem im Miteigentum beider Ehepartner stehenden Einfamilienhaus vor dem Hi…

  4. BFH, 11.03.2025 – IX R 17/24 Urteil

    Im Fall der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern erfolgt für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltli…

  5. Finanzgericht Münster, 12.12.2023 – 6 K 2489/22 E Urteil
  6. Finanzgericht Düsseldorf, 28.04.2021 – 2 K 2220/20 E Urteil
  7. BFH, 19.11.2019 – IX R 24/18 Urteil

    1. Einkünfte, an denen i.S. von § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO Mehrere beteiligt sind, liegen --unter weiteren Voraussetzungen-- nur dann vor, wenn mehrere Personen "gemeinsam" den Tatbestand der Einkunftserzielu…

  8. Finanzgericht Münster, 25.01.2024 – 10 K 1934/21 E Urteil
  9. BFH, 12.11.2024 – IX R 6/24 Urteil

    1. Der Eigentumsverlust aufgrund einer Zwangsversteigerung ist als Veräußerungsvorgang im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes zu werten. 2. Wird ein zur Insolvenzmasse gehörendes und mit einem …

  10. Niedersächsisches Finanzgericht, 07.12.2023 – 10 K 239/20 Urteil
  11. Niedersächsisches Finanzgericht, 25.05.2023 – 4 K 186/20 Urteil
  12. Finanzgericht Düsseldorf, 26.11.2020 – 2 V 2664/20 A(E) Beschluss