Rechtsprechung / BFH / 2025
BFH Beschluss vom 29.08.2025 – V B 34/25
5. Senat · ECLI:DE:BFH:2025:B.290825.VB34.25.0
Zitiert von 1 Entscheidungen Zitiert 1 Entscheidungen 1 zitierte Normen
Tenor§
Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13.05.2025 - 5 K 9/25 wird die Revision zugelassen.
Gründe§
Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes zu versagen ist, wenn der Abnehmer dem Lieferanten im Abholfall keine Gelangensbestätigung übermittelt.
Der Senat sieht von einer Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung ab (§ 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).