Rechtsprechung / BGH, 23.02.2000 – XII ZB 221/99
Zitiert von 12 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 23.02.2000 – XII ZB 221/99
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BGH, 31.08.2005 – XII ZB 116/05
Beschluss
ZPO §§ 117 Abs. 2, 233 B, Hb 517 a) Dem Antrag auf Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines Berufungsver- fahrens sind innerhalb der Berufungsfrist neben der Erklärung über die per- sönlichen und wirtschaftlichen Verhäl…
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BGH, 02.04.2008 – XII ZB 131/06
Beschluss
ZPO § 233 Fd Wenn innerhalb der Berufungsfrist kein Rechtsmittel und auch kein vollständi- ger Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingegangen ist (vgl. Se- natsbeschluss vom 31. August 2005 - XII ZB 116/05 - F…
- BGH, 26.10.2005 – XII ZB 125/05 Beschluss
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BGH, 29.11.2011 – VI ZB 33/10
Beschluss
Ist dem Berufungskläger, der innerhalb der Berufungsbegründungsfrist lediglich die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt, aufgrund einer bereits vorliegenden Entscheidung bekannt, dass das Berufungsgericht seine Ang…
- BGH, 14.05.2014 – XII ZB 689/13 Beschluss
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BGH, 23.09.2020 – XII ZB 94/20
Beschluss
Einem Beteiligten im Kindesunterhaltsverfahren ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdefrist zu gewähren, wenn er innerhalb der Frist ein vollständiges Verfahrenskostenhilfegesuch eingebracht…
- BGH, 23.02.2005 – XII ZB 71/00 Beschluss
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BGH, 08.05.2019 – XII ZB 520/18
Beschluss
Reicht ein mittelloser Verfahrensbeteiligter innerhalb der Rechtsmittelfrist nur einen vollständigen Verfahrenskostenhilfeantrag ein, ist seine Mittellosigkeit auch dann für die versäumte Rechtsmittelfrist kausal, wenn e…
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BGH, 13.01.2015 – VI ZB 61/14
Beschluss
Eine Partei, der in erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, darf grundsätzlich davon ausgehen, dass bei unveränderten wirtschaftlichen Verhältnissen auch in der zweiten Instanz ihre Bedürftigkeit bejaht w…
- BGH, 03.07.2013 – XII ZB 106/10 Beschluss
- BGH, 29.06.2005 – XII ZA 36/04 Beschluss
- BGH, 05.12.2001 – IV ZB 21/01 Beschluß