Rechtsprechung / BGH, 23.08.2001 – V ZB 10/01
Zitiert von 28 Entscheidungen
BGH, Beschluß vom 23.08.2001 – V ZB 10/01
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BGH, 29.09.2017 – V ZR 19/16
Urteil
1a. Die Erweiterung der subjektiven Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem Rechtsnachfolger gemäß § 325 Abs. 1 Fall 1 ZPO führt nicht zu einer Erweiterung der objektiven Grenzen der Rechtskraft. 1b. Die auf …
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BGH, 07.02.2014 – V ZR 25/13
Urteil
1. Eine von einem Wohnungseigentümer eigenmächtig vorgenommene bauliche Maßnahme (hier: Terrassenüberdachung) begründet einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigen…
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BGH, 04.04.2014 – V ZR 168/13
Urteil
1. Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gemäß § 16 Abs. 2 WEG von allen Woh…
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BGH, 16.12.2022 – V ZR 263/21
Urteil
Nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer nicht mehr den Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Ab…
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BGH, 07.03.2002 – V ZB 24/01
Beschluss
WEG § 25 Abs. 2 Satz 1; BGB § 1066 a) Die Belastung des Wohnungseigentums mit einem Nießbrauch läßt das Stimm- recht des Wohnungseigentümers (§ 25 Abs. 2 Satz 1 WEG) unberührt. Das Stimmrecht geht auch hinsichtlich einze…
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BGH, 10.02.2023 – V ZR 246/21
Urteil
1a. Nachdem ein Beschluss wegen eines materiellen Beschlussmangels rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, darf ein im Kern inhaltsgleicher Zweitbeschluss nur dann gefasst werden, wenn besondere Umstände die Annah…
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BGH, 06.03.2018 – II ZR 1/17
Urteil
Der Beschluss einer Publikumspersonengesellschaft ist nach seinem objektiven Erklärungsbefund auszulegen.
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BGH, 14.09.2018 – V ZR 267/17
Urteil
1. Wird nach Eintritt der Rechtshängigkeit die in Streit befangene Sache veräußert, so muss der Rechtsnachfolger des Veräußerers einen zwischen dem Veräußerer und dem Prozessgegner geschlossenen gerichtlichen Vergleich g…
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BGH, 06.07.2018 – V ZR 221/17
Urteil
Ein Beschlussergebnis kann nicht unter der Bedingung festgestellt werden, dass kein Wohnungseigentümer innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht; geschieht dies dennoch, ist ein Beschluss nicht zustande gekommen.
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BGH, 20.09.2024 – V ZR 235/23
Urteil
1. Eine im Wohnungseigentumsgesetz oder in einer Vereinbarung vorgesehene Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer umfasst sowohl die erste Beschlussfassung als auch erneute Beschlussfassungen über die bereits geregelte…
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BGH, 10.11.2023 – V ZR 51/23
Urteil
1a. Bei der Entscheidung über eine Gestaltungsklage, mit welcher bei fehlender oder bei fehlerhafter Verkündung des Ergebnisses eines Beschlusses der Wohnungseigentümer der wahre Beschlussinhalt geklärt werden soll (soge…
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BGH, 29.05.2020 – V ZR 141/19
Urteil
1. Ein Beschluss über eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 22 Abs. 1 WEG muss mit einfacher Mehrheit gefasst werden, wobei auch die nicht beeinträchtigten Eigentümer stimmberechtigt sind; da…
- BGH, 10.10.2025 – V ZR 67/25 Urteil
- Amtsgericht Neuss, 24.02.2023 – 93 C 2137/22 Urteil
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 28.05.2019 – 14 U 253/10 Urteil
- Landgericht Hamburg, 12.07.2017 – 318 S 31/16 Urteil
- Oberlandesgericht Köln, 29.10.2001 – 16 Wx 181/01 Beschluss
- Oberlandesgericht Karlsruhe, 09.02.2026 – 19 W 77/25 (Wx) Beschluss
- Amtsgericht Lörrach, 16.12.2024 – 3 C 855/23 WEG Urteil
- Landgericht München II, 08.11.2023 – 1 S 11052/22 WEG Endurteil
- Landgericht München II, 05.10.2023 – 1 S 5857/23 WEG Hinweisbeschluss
- Oberlandesgericht Karlsruhe, 17.08.2023 – 19 W 57/22 (Wx) Beschluss
- Kammergericht, 07.08.2023 – 1 W 380/22, 1 W 381 - 383/22, 1 W 381/22, 1 W 382/22, 1 W 383/22 Beschluss
- Landgericht Berlin, 08.01.2019 – 55 S 14/18 WEG Urteil
- Landgericht Mönchengladbach, 14.11.2018 – 6 O 252/17 Urteil
- Landgericht Hamburg, 28.10.2015 – 318 S 9/15 Urteil
- Amtsgericht Ratingen, 29.07.2011 – 10 C 396/10 Urteil
- Oberlandesgericht Köln, 26.11.2004 – 16 Wx 184/04 Beschluss