Rechtsprechung / BGH, 18.09.2001 – VI ZB 26/01
Zitiert von 12 Entscheidungen
BGH, Beschluß vom 18.09.2001 – VI ZB 26/01
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BGH, 16.10.2007 – VI ZB 65/06
Beschluss
ZPO § 329 Abs. 1; § 233 Fc a) Bei Beschlüssen, die das Verfahren ganz oder teilweise abschließen sollen oder von deren Rechtskraft weitergehende Wirkungen abhängen, muss sich aus der Urschrift ergeben, zwischen welchen P…
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BGH, 10.03.2009 – VIII ZB 55/06
Beschluss
ZPO § 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6 Dem Unterschriftserfordernis der § 520 Abs. 5, § 130 Nr. 6 ZPO ist genügt, wenn zwar der Berufungsbegründungsschriftsatz nicht unterschrieben ist, dieser aber ei- nem - von einem dazu bevoll…
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BGH, 11.09.2007 – XII ZB 109/04
Beschluss
ZPO § 233 Fd a) Ein Rechtsanwalt darf mit der Notierung und Überwachung von Fristen grundsätzlich nur voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen, nicht dagegen noch auszubildende Kräfte (Festhaltung …
- BGH, 13.12.2005 – VI ZB 52/05 Beschluss
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BGH, 26.01.2017 – IX ZB 34/16
Beschluss
1. Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird, sofern er erhebliche Gründe wie Arbeitsüberlastung oder Urlaubsabwesenhe…
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BGH, 16.03.2010 – VI ZB 46/09
Beschluss
Ein Prozessbevollmächtigter darf mit der Bewilligung einer erstmals beantragten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist rechnen, wenn er zur Begründung des Verlängerungsantrags darauf verweist, eine ausreichende Rücks…
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BGH, 05.06.2012 – VI ZB 16/12
Beschluss
Ein Prozessbevollmächtigter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich innerhalb des Laufs der Berufungsbegründungsfrist bei Gericht zu erkundigen, ob sein Antrag auf Verlängerung der Frist rechtzeitig eingegangen sei un…
- BGH, 11.09.2007 – VIII ZB 73/05 Beschluss
- Thüringer Oberverwaltungsgericht, 28.04.2015 – 4 KO 393/08 Urteil
- Thüringer Oberverwaltungsgericht, 28.04.2015 – 4 KO 392/08 Urteil
- Thüringer Oberverwaltungsgericht, 28.04.2015 – 4 KO 391/08 Urteil
- BGH, 11.09.2007 – VIII ZB 114/05 Beschluss