Rechtsprechung / BGH, 07.11.2001 – 5 StR 395/01
Zitiert von 15 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 07.11.2001 – 5 StR 395/01
- BGH, 19.01.2011 – 1 StR 640/10 Beschluss
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BGH, 14.03.2016 – 1 StR 337/15
Beschluss
Vorsätzlicher Bankrott durch Verheimlichen von Bestandteilen des Vermögens im Sinne von § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist im Falle der Insolvenz einer natürlichen Person bei fortdauerndem Verheimlichen bis zur Restschuldbefrei…
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BFH, 28.04.2010 – II B 178/09
Beschluss
1. NV: Hat das BVerfG die befristete weitere Anwendung einer für verfassungswidrig erklärten gesetzlichen Vorschrift zugelassen, ist dies für die Fachgerichte verbindlich . 2. NV: Um die grundsätzliche Bedeutung einer vo…
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BFH, 28.08.2019 – II R 7/17
Urteil
1. Bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem das FA bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklärung…
- BGH, 26.10.2016 – 1 StR 172/16 Urteil
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BGH, 23.01.2002 – 5 StR 540/01
Beschluß
AO 1970 §§ 370 Abs. 1 Nr. 2, 393 Abs. 1 Die strafbewehrte Pflicht zur Abgabe von Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen für einen bestimmten Veranlagungszeitraum wird suspendiert, wenn dem Steuerpflichtigen für diesen Z…
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BFH, 28.08.2019 – II R 8/17
Urteil
1. NV: Bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem das FA bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklä…
- BGH, 18.05.2011 – 1 StR 209/11 Beschluss
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BFH, 12.05.2011 – II B 126/10
Beschluss
1. NV: Hat das BVerfG die befristete weitere Anwendung einer für verfassungswidrig erklärten gesetzlichen Vorschrift zugelassen, ist dies für die Fachgerichte verbindlich . 2. NV: Um die grundsätzliche Bedeutung einer vo…
- Oberlandesgericht Rostock, 17.01.2012 – I Ws 404/11 Beschluss
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 – 21d A 2894/04.O Urteil
- BGH, 03.03.2026 – 1 StR 543/25 Beschluss
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BGH, 20.01.2026 – 3 StR 495/25
Beschluss
Bei der Überwachung und Aufzeichnung von Telegram-Chats durch heimliche Aufschaltung ohne Einbeziehung des Informationsdiensteerbringers oder Nutzers handelt es sich um eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung. In dies…
- Oberlandesgericht Köln, 31.01.2017 – III-1 RVs 253/16 Urteil
- Landgericht Köln, 13.05.2004 – 107-3/04 Urteil