Rechtsprechung / BGH, 04.02.2003 – XI ZB 21/02
Zitiert von 12 Entscheidungen
BGH, Beschluß vom 04.02.2003 – XI ZB 21/02
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BGH, 02.11.2011 – XII ZB 458/10
Beschluss
Die in Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG vorgesehene Terminsgebühr kann auch in solchen Verfahren anfallen, in denen eine mündliche Verhandlung für den Fall vorgeschrieben ist, dass eine Partei sie beantragt (in Abgrenzung …
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BGH, 11.09.2012 – VI ZB 59/11
Beschluss
1. Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die dadurch entstanden sind, dass er einen oder mehrere gleichartige, aus …
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BGH, 20.05.2014 – VI ZB 9/13
Beschluss
1. Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten ver…
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BGH, 26.04.2005 – X ZB 17/04
Beschluss
GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 1 Eine fehlerhafte Auswahl der richterlichen Mitglieder eines Richterwahlaus- schusses führt nicht dazu, daß von diesem gewählte und dann ernannte Be- rufsrichter nicht ges…
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BGH, 15.10.2013 – XI ZB 2/13
Beschluss
Der dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten erteilte Auftrag, die Erfolgsaussichten einer gegnerischen Nichtzulassungsbeschwerde vor deren Begründung lediglich anhand des bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens …
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BAG, 18.11.2015 – 10 AZB 43/15
Beschluss
Der obsiegenden Partei sind im Berufungsverfahren die Anwaltskosten auch dann zu ersetzen, wenn eine Vereinigung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern iSv. § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5 ArbGG bereit gewesen wäre, die …
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BGH, 04.05.2006 – III ZB 120/05
Beschluss
RVG VV Nr. 3403, 3506, 3508; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 a) Zur Abgrenzung eines Auftrags für "sonstige Einzeltätigkeiten" nach Nr. 3403 VV von einem umfassenden Verfahrensauftrag für ein Verfah- ren über die Beschwerde gegen…
- BGH, 02.10.2012 – VI ZB 68/11 Beschluss
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 08.09.2021 – 26 Ta (Kost) 6166/21 Beschluss
- BGH, 11.09.2012 – VI ZB 60/11 Beschluss
- BGH, 18.02.2004 – XII ZB 182/03 Beschluß
- BGH, 26.04.2005 – X ZB 19/04 Beschluss