Rechtsprechung / BGH, 25.09.2003 – IX ZB 459/02
Zitiert von 12 Entscheidungen
BGH, Beschluß vom 25.09.2003 – IX ZB 459/02
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BGH, 16.12.2004 – IX ZB 72/03
Beschluß
InsO § 4a Abs. 1 Satz 4, § 290 Abs. 1 Nr. 5 a) Die Stundung ist auch bei zweifelsfreiem Vorliegen des Versa-gungsgrundes nach § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO ausgeschlossen. b) Der Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO erf…
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BGH, 21.09.2006 – IX ZB 24/06
Beschluss
InsO § 4a Abs. 1; ZPO § 114 Die Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens kann dem Schuldner nicht unter Rückgriff auf die von der Rechtsprechung zur Prozesskostenhilfe entwickelten Grundsätze zur herbeigeführten Vermö…
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BGH, 20.11.2014 – IX ZB 16/14
Beschluss
Der Insolvenzverwalter hat eine Rückstellung für nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensperiode entstehende Verfahrenskosten zu bilden, wenn nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen d…
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BGH, 27.01.2005 – IX ZB 270/03
Beschluß
InsO §§ 4a, 290 Abs. 1 Nr. 5 a) Erklärt sich der Schuldner im Eröffnungsverfahren zu seinem Stundungsan- trag nicht ausreichend über seine wirtschaftlichen Verhältnisse, obwohl das Insolvenzgericht auf die Mängel konkret…
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BGH, 04.11.2004 – IX ZB 70/03
Beschluß
InsO § 4a Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Satz 1, § 26 a) Für die Begründung des Stundungsantrags kann die Bezugnahme auf ein zeitnah erstelltes Gutachten genügen, in welchem der Sachverständige ermittelt hat, der Schuldner v…
- BGH, 03.02.2005 – IX ZB 37/04 Beschluss
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BGH, 08.07.2004 – IX ZB 565/02
Beschluß
InsO § 4; ZPO §§ 114, 115, 121 Abs. 1 und 2 a) Im Insolvenzverfahren ist es regelmäßig nur dann erforderlich, dem Gläubiger im Wege der Prozeßkostenhilfe einen Rechtsanwalt beizuordnen, wenn eine wirt- schaftlich denkend…
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BGH, 25.01.2007 – IX ZB 6/06
Beschluss
InsO § 4a; BGB § 1360a; ZPO § 644 Der Stundungsantrag eines Schuldners, dem ein Kostenvorschussanspruch gegen seinen Ehepartner zusteht, ist auch dann unbegründet, wenn der Ehepartner die Zahlung verweigert, der Schuldne…
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BGH, 09.07.2015 – IX ZB 68/14
Beschluss
Wird ein Insolvenzverfahren auf einen Gläubigerantrag eröffnet, kann der Schuldner rückwirkend die Stundung der im Eröffnungsverfahren angefallenen Verfahrenskosten beantragen, wenn er durch das Insolvenzgericht nicht re…
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BGH, 25.10.2007 – IX ZB 149/05
Beschluss
InsO § 4a Über den Stundungsantrag des Schuldners ist durch Beschluss zu entscheiden; eine konkludente Zurückweisung des Antrags ist nicht statthaft.
- BGH, 20.10.2011 – IX ZB 128/11 Beschluss
- Landgericht Duisburg, 29.07.2011 – 7 T 97/11 Beschluss