Rechtsprechung / BGH, 12.02.2004 – V ZB 57/03
Zitiert von 13 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 12.02.2004 – V ZB 57/03
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BGH, 10.10.2017 – VI ZR 520/16
Urteil
Der Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens kann die ihm hieraus entstandenen Kosten jedenfalls solange im Wege der Leistungsklage und gestützt auf seinen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gelten…
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BGH, 14.10.2004 – VII ZB 23/03
Beschluß
ZPO §§ 494a Abs. 2, 269 Abs. 3 Satz 2, 101 Abs. 1 a) Eine einseitige Erledigungserklärung ist im selbständigen Beweisverfahren nicht zulässig. In ihr liegt regelmäßig eine Antragsrücknahme. b) Nach der Antragsrücknahme h…
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BGH, 07.12.2010 – VIII ZB 14/10
Beschluss
Eine im selbstständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung ist regelmäßig in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umzudeuten. Dies gilt auch dann, wenn das Beweis…
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BGH, 08.10.2013 – VIII ZB 61/12
Beschluss
Zur Festsetzung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten des nachfolgenden - von einem Rechtsschutzversicherer in Prozessstandschaft für seine Versicherungsnehmer geführten - Hauptsacheverfahren…
- BGH, 21.09.2010 – VIII ZB 73/09 Beschluss
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BGH, 01.07.2004 – V ZB 66/03
Beschluss
ZPO § 494a Abs. 1 und 2 a) Eine auf die Erstattung der dem Antragsteller in einem selbständigen Beweisver- fahren entstandenen Kosten gerichtete Klage ist keine Hauptsacheklage im Sinne des § 494a Abs. 1 ZPO. b) Wird die…
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BGH, 14.12.2016 – VII ZB 29/16
Beschluss
Der Antragsteller hat in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO grundsätzlich die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu tragen, wenn er den angeforderten Auslagenvorschuss, von dessen Einzahlung das …
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BGH, 08.07.2010 – VII ZB 36/08
Beschluss
Die Anordnung des Gerichts, dass ein Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens binnen einer bestimmten Frist Klage zu erheben habe, ist unanfechtbar. Ergeht die Anordnung durch das Beschwerdegericht, ist hiergeg…
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BGH, 20.10.2020 – VI ZB 28/20
Beschluss
Im selbständigen Beweisverfahren ist für eine Kostenentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO kein Raum.
- Oberlandesgericht Celle, 17.09.2010 – 6 W 150/10 Beschluss
- BGH, 21.12.2004 – IXa ZB 281/03 Beschluss
- Landgericht Köln, 10.11.2016 – 1 S 222/15 Urteil
- Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, 12.03.2008 – 4 W 312/07 - 59 Beschluss