Rechtsprechung / BGH, 04.03.2004 – IX ZB 133/03

Zitiert von 12 Entscheidungen

BGH, Beschluß vom 04.03.2004 – IX ZB 133/03

  1. BGH, 10.05.2012 – IX ZB 295/11 Beschluss

    1. Nach der Aufhebung des § 7 InsO durch das Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung findet die Rechtsbeschwerde in Insolvenzsachen nur gegen solche Beschwerdeentscheidungen zulassungsfrei statt, die vor de…

  2. BGH, 25.04.2013 – IX ZB 179/10 Beschluss

    1. Wird das auf Antrag des Schuldners eröffnete Verbraucherinsolvenzverfahren in ein Regelinsolvenzverfahren übergeleitet, hat der Schuldner hiergegen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde. 2. Wird das Verfahren auf…

  3. BGH, 05.03.2015 – IX ZB 77/14 Beschluss
  4. BGH, 28.03.2019 – I ZB 63/18 Beschluss

    1. Treibt der Gerichtsvollzieher vom Schuldner die Forderung des Gläubigers einschließlich der Kosten bei, ist die Zwangsvollstreckung beendet. Damit entfällt für den Schuldner das Rechtsschutzbedürfnis für seinen Antrag…

  5. BVerfG, 04.08.2015 – 1 BvR 2223/14 Stattgebender Kammerbeschluss
  6. BGH, 07.02.2013 – IX ZB 43/12 Beschluss

    Die Entscheidung des Insolvenzgerichts, den Schuldner im Eröffnungsverfahren nach Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung nicht zur Begründung von Masseverbindlichkeiten zu ermächtigen, kann nicht mit der sofortigen Bes…

  7. BGH, 17.12.2020 – IX ZB 4/18 Beschluss

    1. Ein als nicht eingetragener Verein organisierter Gebietsverband einer politischen Partei ist insolvenzfähig. 2. Ein öffentlicher Gläubiger hat jedenfalls dann kein rechtliches Interesse an der Eröffnung eines Insolven…

  8. BGH, 19.07.2012 – IX ZB 6/12 Beschluss

    Gegen die Anordnung des Insolvenzgerichts, ein Sachverständigengutachten darüber zu erheben, in welchem Staat sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners befindet, ist in der Regel die sofortige Be…

  9. BGH, 14.07.2011 – IX ZB 207/10 Beschluss
  10. BGH, 10.05.2012 – IX ZB 296/11 Beschluss
  11. BGH, 05.12.2005 – AnwZ (B) 11/05 Beschluss
  12. Amtsgericht Duisburg, 17.05.2004 – 62 IN 124/04 Beschluss