Rechtsprechung / BGH, 23.03.2004 – VIII ZB 145/03
Zitiert von 11 Entscheidungen
BGH, Beschluß vom 23.03.2004 – VIII ZB 145/03
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BGH, 28.06.2006 – IV ZB 44/05
Beschluss
ZPO §§ 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Überlässt ein bundesweit tätiger Versicherer nach endgültiger Leistungsab- lehnung seine Akten einem Rechtsanwalt, der aufgrund ständiger Geschäfts- beziehungen derartige V…
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BGH, 02.12.2004 – I ZB 4/04
Beschluss
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 Unterbevollmächtigter III Zur Frage, ob es für ein Unternehmen, das keine Rechtsabteilung eingerichtet hat, zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung gegen einen wettbewerbs- rechtlichen Unterlass…
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BGH, 09.09.2004 – I ZB 5/04
Beschluss
ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1 Unterbevollmächtigter II Zur Frage, ob die Zuziehung eines Rechtsanwalts am Geschäftsort als Haupt- bevollmächtigten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung durch Führen eines Regreßprozesses notw…
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BGH, 20.10.2005 – VII ZB 53/05
Beschluss
ZPO § 91 Die im Anwaltsprozess anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streiti- gen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts unabhängig…
- BGH, 04.04.2006 – VI ZB 66/04 Beschluss
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BGH, 21.12.2017 – IX ZB 31/16
Beschluss
§ 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt auch bei einem Anwaltswechsel zwischen dem Mahnverfahren und dem nachfolgenden streitigen Verfahren.
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BGH, 08.11.2017 – VII ZB 81/16
Beschluss
Nach Begründung des Rechtsmittels hat der Berufungsbeklagte ein berechtigtes Interesse daran, mit anwaltlicher Hilfe in der Sache frühzeitig zu erwidern. Das gilt auch, wenn das Berufungsgericht darauf hingewiesen hat, d…
- Landgericht Bonn, 08.11.2011 – 8 T 111/11 Beschluss
- Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, 08.03.2010 – 9 W 382/09 - 43 Beschluss
- Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, 05.11.2009 – 9 W 308/09 - 21 Beschluss
- BGH, 09.09.2004 – I ZB 7/04 Beschluss