Rechtsprechung / BGH, 14.10.2004 – VII ZB 23/03
Zitiert von 12 Entscheidungen
BGH, Beschluß vom 14.10.2004 – VII ZB 23/03
- BGH, 06.07.2005 – IV ZB 6/05 Urteil
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BGH, 23.07.2009 – VII ZB 3/07
Beschluss
ZPO §§ 494 a Abs. 2, 101 Abs. 1 a) Eine Entscheidung über die durch eine Nebenintervention auf Seiten des Antragsgegners verursachten Kosten ist in einem selbständigen Beweisver- fahren nicht möglich, wenn der Antragstel…
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BGH, 07.12.2010 – VIII ZB 14/10
Beschluss
Eine im selbstständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung ist regelmäßig in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umzudeuten. Dies gilt auch dann, wenn das Beweis…
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BGH, 09.05.2007 – IV ZB 26/06
Beschluss
ZPO §§ 91a, 485 Erklären Antragsteller und Antragsgegner übereinstimmend, ein gerichtlich angeordnetes, aber nicht mehr zu Ende geführtes selbständiges Beweisver- fahren habe sich erledigt, und kommt es nicht zum Hauptsa…
- BGH, 21.09.2010 – VIII ZB 73/09 Beschluss
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BGH, 15.09.2022 – V ZB 71/21
Beschluss
Ein Beschluss, mit dem die Durch- oder Fortführung eines selbstständigen Beweisverfahrens angeordnet wird, ist nicht anfechtbar; dies gilt auch dann, wenn die Anordnung durch das Beschwerdegericht erfolgt (Fortführung vo…
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BGH, 14.12.2016 – VII ZB 29/16
Beschluss
Der Antragsteller hat in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO grundsätzlich die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu tragen, wenn er den angeforderten Auslagenvorschuss, von dessen Einzahlung das …
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BGH, 24.02.2011 – VII ZB 20/09
Beschluss
Eine im selbstständigen Beweisverfahren unzulässige einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers ist regelmäßig in eine Antragsrücknahme mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO umzudeuten. Das gilt auch dan…
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BGH, 10.03.2005 – VII ZB 1/04
Beschluß
ZPO §§ 494a Abs. 2, 269 Abs. 3 Satz 2 Wird der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zurückge- nommen, so ist über die Kostenfolge aus § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO in einem anhän- gigen Hauptsacheverfah…
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BGH, 20.10.2020 – VI ZB 28/20
Beschluss
Im selbständigen Beweisverfahren ist für eine Kostenentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO kein Raum.
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BGH, 23.03.2011 – VII ZB 128/09
Beschluss
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei eines selbstständigen Beweisverfahrens ist die Entscheidung über einen Antrag nach § 494a ZPO nicht möglich, weil das Verfahren unterbrochen ist (Abgr…
- Landgericht Mönchengladbach, 08.09.2005 – 5 T 352/05 Beschluss