Rechtsprechung / BGH, 11.11.2004 – IX ZB 258/03
Zitiert von 14 Entscheidungen
BGH, Beschluß vom 11.11.2004 – IX ZB 258/03
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BGH, 13.06.2006 – IX ZB 214/05
Beschluss
InsO § 13 Abs. 1, § 14 a) Hat das Insolvenzgericht den Insolvenzantrag eines Gläubigers als zulässig bewertet und dies aktenkundig gemacht, ist das Gericht dadurch im weiteren Verlauf des Eröffnungsverfahrens nicht von d…
- BGH, 09.07.2009 – IX ZB 86/09 Beschluss
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BGH, 25.09.2008 – IX ZB 131/07
Beschluss
InsO §§ 6, 7, 34 Abs. 2; ZPO §§ 91a, 99 Abs. 1 Erklärt der Antragsteller seinen Eröffnungsantrag einseitig für erledigt, findet gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, welche die Erledigung des An- trags feststellt…
- BGH, 19.01.2006 – IX ZB 14/03 Beschluss
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BGH, 12.10.2021 – XI ZB 31/19
Beschluss
Allgemeine Ausführungen des vorlegenden Prozessgerichts zum Gegenstand der Ausgangsverfahren sind nicht geeignet, die von diesem mit der Aufnahme eines Feststellungsziels in den Vorlagebeschluss bejahte Entscheidungserhe…
- BGH, 26.06.2008 – IX ZB 238/07 Beschluss
- BGH, 22.09.2005 – IX ZB 205/04 Beschluss
- Amtsgericht Köln, 18.11.2017 – 72 IN 171/17 Beschluss
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BGH, 15.09.2016 – IX ZB 67/15
Beschluss
Der Hinweis auf die Möglichkeit der Erlangung einer Restschuldbefreiung nach einem Gläubigerantrag ist entbehrlich, wenn der Schuldner bereits anlässlich eines noch anhängigen Insolvenzeröffnungsantrages eines anderen Gl…
- Amtsgericht Wuppertal, 05.04.2012 – 145 IN 163/11 Beschluss
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BGH, 23.09.2021 – IX ZB 66/20
Beschluss
Erklärt der Gläubiger seinen Insolvenzantrag nach Erfüllung der Antragsforderung einseitig für erledigt, kann seine Kostentragungspflicht nicht damit begründet werden, dass der Insolvenzantrag trotz der Erfüllung weiterh…
- BGH, 13.07.2006 – IX ZB 194/04 Beschluss
- BGH, 26.01.2006 – IX ZB 222/04 Beschluss
- BGH, 03.05.2005 – IX ZB 37/05 Beschluss