Rechtsprechung / BGH, 17.03.2005 – IX ZB 260/03
Zitiert von 11 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 17.03.2005 – IX ZB 260/03
- BGH, 07.12.2006 – IX ZB 11/06 Beschluss
-
BGH, 16.12.2010 – IX ZB 63/09
Beschluss
Im Regelinsolvenzverfahren kann die Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung einer Auskunftspflicht unverhältnismäßig sein, wenn der Schuldner die gebotene Auskunft von sich aus nachgeholt hat, bevor der Sa…
-
BGH, 19.03.2009 – IX ZB 212/08
Beschluss
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5 Die Erteilung einer unvollständigen Auskunft durch den Schuldner kann als grob fahrlässig zu bewerten sein, wenn bei allgemeiner Fragestellung wesentliche Vermögensveränderungen mitzuteilen sind o…
-
BGH, 22.02.2007 – IX ZB 120/05
Beschluss
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 6 Im Restschuldbefreiungsverfahren kann jeder Gläubiger, der Forderungen angemel- det hat, einen auf § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO gestützten Versagungsantrag stellen.
-
BGH, 02.07.2009 – IX ZB 63/08
Beschluss
InsO § 305 Abs. 1 Nr. 3, § 290 Abs. 1 Nr. 6 Der Schuldner muss im Verzeichnis der gegen ihn gerichteten Forderungen auch Forderungen angeben, deren Bestehen er bestreitet. Verschweigt er solche Forde- rungen vorsätzlich …
-
BGH, 10.02.2011 – IX ZB 250/08
Beschluss
Dem Schuldner kann das Fehlverhalten seines Verfahrensbevollmächtigten, der das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vermögensverzeichnis eigenmächtig ändert, nicht als eigenes (qualifiziertes) Verschulden zugerech…
-
BGH, 18.12.2008 – IX ZB 197/07
Beschluss
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5 Zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtvorlage zur Fertigung der Steu- ererklärung benötigter Unterlagen.
-
BGH, 18.06.2015 – IX ZB 86/12
Beschluss
Wird die Nachtragsverteilung vorbehalten, ist der bisherige Insolvenzverwalter insoweit auch nach Aufhebung des Verfahrens befugt, für den Schuldner als Gläubiger in einem Restschuldbefreiungsverfahren einen Versagungsan…
-
BGH, 01.12.2011 – IX ZB 260/10
Beschluss
Die Restschuldbefreiung kann dem Schuldner auf Antrag eines Insolvenzgläubigers auch dann versagt werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig in der Zeit zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Schlusstermin …
- BGH, 12.07.2007 – IX ZB 129/04 Beschluss
- BGH, 05.06.2008 – IX ZB 119/06 Beschluss