Rechtsprechung / BGH, 17.03.2005 – IX ZB 260/03

Zitiert von 11 Entscheidungen

BGH, Beschluss vom 17.03.2005 – IX ZB 260/03

  1. BGH, 07.12.2006 – IX ZB 11/06 Beschluss
  2. BGH, 16.12.2010 – IX ZB 63/09 Beschluss

    Im Regelinsolvenzverfahren kann die Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung einer Auskunftspflicht unverhältnismäßig sein, wenn der Schuldner die gebotene Auskunft von sich aus nachgeholt hat, bevor der Sa…

  3. BGH, 19.03.2009 – IX ZB 212/08 Beschluss

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5 Die Erteilung einer unvollständigen Auskunft durch den Schuldner kann als grob fahrlässig zu bewerten sein, wenn bei allgemeiner Fragestellung wesentliche Vermögensveränderungen mitzuteilen sind o…

  4. BGH, 22.02.2007 – IX ZB 120/05 Beschluss

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 6 Im Restschuldbefreiungsverfahren kann jeder Gläubiger, der Forderungen angemel- det hat, einen auf § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO gestützten Versagungsantrag stellen.

  5. BGH, 02.07.2009 – IX ZB 63/08 Beschluss

    InsO § 305 Abs. 1 Nr. 3, § 290 Abs. 1 Nr. 6 Der Schuldner muss im Verzeichnis der gegen ihn gerichteten Forderungen auch Forderungen angeben, deren Bestehen er bestreitet. Verschweigt er solche Forde- rungen vorsätzlich …

  6. BGH, 10.02.2011 – IX ZB 250/08 Beschluss

    Dem Schuldner kann das Fehlverhalten seines Verfahrensbevollmächtigten, der das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vermögensverzeichnis eigenmächtig ändert, nicht als eigenes (qualifiziertes) Verschulden zugerech…

  7. BGH, 18.12.2008 – IX ZB 197/07 Beschluss

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5 Zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtvorlage zur Fertigung der Steu- ererklärung benötigter Unterlagen.

  8. BGH, 18.06.2015 – IX ZB 86/12 Beschluss

    Wird die Nachtragsverteilung vorbehalten, ist der bisherige Insolvenzverwalter insoweit auch nach Aufhebung des Verfahrens befugt, für den Schuldner als Gläubiger in einem Restschuldbefreiungsverfahren einen Versagungsan…

  9. BGH, 01.12.2011 – IX ZB 260/10 Beschluss

    Die Restschuldbefreiung kann dem Schuldner auf Antrag eines Insolvenzgläubigers auch dann versagt werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig in der Zeit zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Schlusstermin …

  10. BGH, 12.07.2007 – IX ZB 129/04 Beschluss
  11. BGH, 05.06.2008 – IX ZB 119/06 Beschluss