Rechtsprechung / BGH, 09.02.2006 – IX ZB 218/04
Zitiert von 15 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 09.02.2006 – IX ZB 218/04
- BGH, 07.12.2006 – IX ZB 11/06 Beschluss
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BGH, 19.03.2009 – IX ZB 212/08
Beschluss
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5 Die Erteilung einer unvollständigen Auskunft durch den Schuldner kann als grob fahrlässig zu bewerten sein, wenn bei allgemeiner Fragestellung wesentliche Vermögensveränderungen mitzuteilen sind o…
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BGH, 27.09.2007 – IX ZB 243/06
Beschluss
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 6 Zum Merkmal der groben Fahrlässigkeit in § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO.
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BGH, 11.05.2010 – IX ZB 167/09
Beschluss
1. Grobe Fahrlässigkeit kann bereits dann zu bejahen sein, wenn der Schuldner ein von seinem Verfahrensbevollmächtigten unrichtig ausgefülltes Formular ungeprüft unterschreibt . 2. Die Sperrfrist von zehn Jahren für eine…
- BGH, 19.05.2011 – IX ZB 94/09 Beschluss
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BGH, 29.09.2022 – IX ZB 48/21
Beschluss
Hat der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit des Schuldners freigegeben und erzielt der Schuldner zusätzlich Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, kann das Insolvenzgericht nicht anordnen, dass der unpfändbare…
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BGH, 18.06.2015 – IX ZB 86/12
Beschluss
Wird die Nachtragsverteilung vorbehalten, ist der bisherige Insolvenzverwalter insoweit auch nach Aufhebung des Verfahrens befugt, für den Schuldner als Gläubiger in einem Restschuldbefreiungsverfahren einen Versagungsan…
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BGH, 01.12.2011 – IX ZB 260/10
Beschluss
Die Restschuldbefreiung kann dem Schuldner auf Antrag eines Insolvenzgläubigers auch dann versagt werden, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig in der Zeit zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Schlusstermin …
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BGH, 17.09.2009 – IX ZB 284/08
Beschluss
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5 Im Regelinsolvenzverfahren kommt eine Versagung der Restschuldbefreiung regel- mäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner unrichtige Angaben korrigiert, bevor der betroffene Gläubiger dies beanst…
- BGH, 02.07.2009 – IX ZB 183/06 Beschluss
- BGH, 05.06.2008 – IX ZB 119/06 Beschluss
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BGH, 05.06.2008 – IX ZB 37/06
Beschluss
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 6, § 289 Abs. 1 Satz 2, § 305 Abs. 1 Nr. 3 Zur groben Fahrlässigkeit wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben über den "sonstigen Lebensunterhalt" in dem Vermögensverzeichnis des Schuldners.
- Oberlandesgericht Düsseldorf, 10.12.2009 – I-10 U 88/09 Urteil
- BGH, 19.02.2009 – IX ZA 54/08 Beschluss
- BGH, 12.06.2008 – IX ZB 61/06 Beschluss