Rechtsprechung / BGH, 06.07.2006 – IX ZB 263/05
Zitiert von 13 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 06.07.2006 – IX ZB 263/05
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BGH, 11.10.2007 – IX ZB 270/05
Beschluss
InsO § 287 Wird dem Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefrei- ung rechtskräftig versagt, fehlt jedenfalls dann, wenn kein neuer Gläubiger hinzuge- treten ist, einem erneuten Antrag auf Eröffn…
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BGH, 21.01.2010 – IX ZB 174/09
Beschluss
Hat der Schuldner auf den ihm in Anschluss an den Antrag eines Gläubigers erteilten gerichtlichen Hinweis, er könne einen eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefr…
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BGH, 03.12.2009 – IX ZB 89/09
Beschluss
InsO § 287 Abs. 1, § 290 Abs. 1 Nr. 3, 5, 6 Nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren kann der Schuldner einen erneuten Insol- venz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag stellen, unabhängig davon, ob und in welche…
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BGH, 14.01.2010 – IX ZB 257/09
Beschluss
Nach Ablauf der Sperrfrist von drei Jahren kann der Schuldner einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag auch dann stellen, wenn ihm in einem früheren Verfahren die Restschuldbefreiung wegen Ver…
- Landgericht Duisburg, 31.10.2008 – 7 T 197/08 Beschluss
- Amtsgericht Duisburg, 09.06.2008 – 64 IN 3/07 Beschluss
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BGH, 15.09.2016 – IX ZB 67/15
Beschluss
Der Hinweis auf die Möglichkeit der Erlangung einer Restschuldbefreiung nach einem Gläubigerantrag ist entbehrlich, wenn der Schuldner bereits anlässlich eines noch anhängigen Insolvenzeröffnungsantrages eines anderen Gl…
- Landgericht Duisburg, 14.01.2010 – 7 T 176/09 Beschluss
- Landgericht Duisburg, 04.12.2009 – 7 T 148/09 Beschluss
- Landgericht Duisburg, 05.11.2009 – 7 T 175/09 Beschluss
- Landgericht Duisburg, 05.11.2009 – 7 T 177/09 Beschluss
- Amtsgericht Duisburg, 24.06.2009 – 60 IK 37/09 Beschluss
- Amtsgericht Duisburg, 23.04.2009 – 65 IK 35/08 Beschluss