Rechtsprechung / BGH, 13.09.2006 – XII ZB 103/06
Zitiert von 13 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 13.09.2006 – XII ZB 103/06
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BGH, 08.02.2012 – XII ZB 165/11
Beschluss
1. Ein Urteil wird erst durch seine förmliche Verlautbarung mit allen prozessualen und materiell-rechtlichen Wirkungen existent. Verkündungsmängel stehen dem wirksamen Erlass eines Urteils nur entgegen, wenn gegen elemen…
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BGH, 18.07.2007 – XII ZB 32/07
Beschluss
ZPO §§ 85 Abs. 2, 233 B, E, Fd, 520 Abs. 2 a) Der Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per T…
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BGH, 17.01.2012 – VI ZB 11/11
Beschluss
Die Erledigung der fristgebundenen Sachen muss am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft werden.
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BGH, 15.11.2007 – IX ZB 219/06
Beschluss
ZPO § 233 Fd Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Büroangestellte, die sich bisher als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung befolgt. Be- inhaltet die Einzelanweisung aber nic…
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BGH, 12.01.2010 – VI ZB 64/09
Beschluss
Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis nur unterzeichnen und zurückgeben, wenn sichergestellt ist, dass in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notier…
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BGH, 25.06.2009 – V ZB 191/08
Beschluss
ZPO § 233 B Eine Einzelanweisung, die nicht erkennen lässt, dass von dem üblichen Ar- beitsablauf abgewichen werden soll, entlastet den Rechtsanwalt nicht von einer unzureichenden Büroorganisation.
- BGH, 21.12.2006 – IX ZB 309/04 Beschluss
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BGH, 04.03.2008 – VI ZB 69/05
Beschluss
ZPO § 233 Fd Wenn ein Rechtsanwalt seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei aus- reichende organisatorische Vorkehrungen…
- BGH, 06.12.2007 – V ZB 91/07 Beschluss
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BGH, 20.04.2016 – XII ZB 390/15
Beschluss
Entschließt sich ein Rechtsanwalt, einen fristgebundenen Schriftsatz selbst bei Gericht einzureichen, übernimmt er die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Frist. Er hat dann geeignete Maßnahmen zu treffen, um …
- BGH, 03.12.2009 – IX ZB 142/06 Beschluss
- BGH, 20.03.2008 – IX ZB 92/06 Beschluss
- BGH, 10.01.2007 – XII ZB 31/06 Beschluss