Rechtsprechung / BGH, 21.09.2006 – IX ZB 24/06
Zitiert von 12 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 21.09.2006 – IX ZB 24/06
-
BGH, 05.03.2009 – IX ZB 141/08
Beschluss
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 4 Der die Restschuldbefreiung ausschließende Versagungsgrund der Verschwendung liegt ohne Hinzutreten besonderer Unwertmerkmale nicht vor, wenn der Schuldner nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ei…
-
BGH, 16.01.2014 – IX ZB 64/12
Beschluss
Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen rechtfertigen es nicht, die Stundung der Verfahrenskosten zu verweigern, wenn sie aus anderen Gründen nicht durchsetzbar sind.
-
BGH, 25.01.2007 – IX ZB 6/06
Beschluss
InsO § 4a; BGB § 1360a; ZPO § 644 Der Stundungsantrag eines Schuldners, dem ein Kostenvorschussanspruch gegen seinen Ehepartner zusteht, ist auch dann unbegründet, wenn der Ehepartner die Zahlung verweigert, der Schuldne…
- Amtsgericht Düsseldorf, 08.08.2012 – 513 IK 115/12 Beschluss
-
BGH, 30.06.2011 – IX ZB 169/10
Beschluss
Die Belastung eines Grundstücks mit einer Fremdgrundschuld, die keine Forderung sichert, stellt eine Vermögensverschwendung dar .
-
BGH, 25.10.2007 – IX ZB 14/07
Beschluss
InsO § 4c Nr. 2 Für die Entscheidung, ob die Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens widerru- fen werden kann, weil die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ist auf den Zeitpunkt…
- BGH, 09.07.2009 – IX ZB 199/08 Beschluss
- Landgericht Duisburg, 08.04.2009 – 7 T 39/09 Beschluss
- Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 11.01.2016 – 3c IK 486/15 Lu Beschluss
-
BGH, 08.06.2010 – IX ZB 156/08
Beschluss
Bei der Beurteilung, ob das Schuldnervermögen zur Kostendeckung ausreicht, können auch Steuererstattungsansprüche von Bedeutung sein .
- Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, 11.11.2008 – 9 WF 26/08 Beschluss
- BGH, 25.09.2008 – IX ZA 5/08 Beschluss