Rechtsprechung / BGH, 23.11.2006 – I ZB 39/06

Zitiert von 11 Entscheidungen

BGH, Beschluss vom 23.11.2006 – I ZB 39/06

  1. BGH, 25.02.2016 – III ZB 66/15 Beschluss

    1. Notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen. Das ist v…

  2. BGH, 25.01.2017 – XII ZB 447/16 Beschluss

    1. Im Rahmen von § 80 Satz 1 FamFG sind Aufwendungen der Beteiligten als notwendig anzusehen, wenn ein verständiger und wirtschaftlich vernünftiger Beteiligter die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme a…

  3. BGH, 07.02.2018 – XII ZB 112/17 Beschluss

    1. Maßstab für die Notwendigkeit von Kosten zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die Kosten auslösende Maßnahme i…

  4. BGH, 10.04.2018 – VI ZB 70/16 Beschluss

    Zur Ersatzfähigkeit der dem Berufungsbeklagten entstandenen Rechtsanwaltskosten, wenn die anwaltliche Tätigkeit (Antrag auf Zurückweisung der Berufung) in Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Berufungsrücknahme erfo…

  5. BGH, 05.10.2017 – I ZB 112/16 Beschluss
  6. BGH, 13.03.2008 – I ZB 20/07 Beschluss

    Kosten der Schutzschrift III RVG § 2 Abs. 2 Satz 1 Anl. 1 Nr. 3100 Für die gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht eingereichte Schutzschrift mit Sachvortrag erhält der mit der …

  7. BGH, 23.05.2019 – V ZB 196/17 Beschluss

    1. Die der beklagten Partei durch die Einreichung einer Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme entstandenen Kosten sind erstattungsfähig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wenn sie sich bei der Einreichung in nicht vorw…

  8. Hanseatisches Oberlandesgericht, 04.07.2016 – 8 W 68/16 Beschluss
  9. Oberlandesgericht Stuttgart, 20.12.2016 – 8 W 425/16 Beschluss
  10. Oberlandesgericht Stuttgart, 17.11.2009 – 8 W 452/09 Beschluss
  11. Oberlandesgericht Düsseldorf, 21.10.2008 – I-10 W 74/08 Beschluss