Rechtsprechung / BGH, 18.07.2007 – XII ZB 162/06

Zitiert von 11 Entscheidungen

BGH, Beschluss vom 18.07.2007 – XII ZB 162/06

  1. BGH, 12.10.2011 – XII ZB 127/11 Beschluss

    1. Der Wert des Beschwerdegegenstandes im Rechtsmittelverfahren über die Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einem Güterrechtsverfahren (§ 1379 Abs. 1 BGB) richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des - in er…

  2. BGH, 07.10.2021 – IX ZB 41/20 Beschluss

    Für die Widerlegung der Richtigkeit des in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis angegebenen Zustellungsdatums genügt das Verstreichen eines ungewöhnlich langen Zeitraums zwischen der gerichtlichen Verfügung und diesem D…

  3. BGH, 15.08.2007 – XII ZB 101/07 Beschluss

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 233 B, Fb, 520 Abs. 2, 522 Abs. 1, 574 Abs. 2 Nr. 2, 621 e Abs. 3 a) Vor der Verwerfung eines Rechtsmittels wegen Versäumung der Begrün- dungsfrist ist dem Rechtsmittelführer rechtliches Gehör …

  4. BGH, 12.04.2011 – VI ZB 44/10 Beschluss

    Wird nach übereinstimmender Teilerledigungserklärung durch Urteil zugleich in der Hauptsache und über die Kosten des erledigten Teils entschieden, so ist die Berufung nur zulässig, wenn der nicht erledigte Teil der Haupt…

  5. BGH, 24.02.2010 – XII ZB 168/08 Beschluss

    Vor Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu ä…

  6. BGH, 27.08.2014 – XII ZB 266/13 Beschluss

    1. Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen (im Anschluss …

  7. BGH, 19.02.2025 – IV ZB 13/24 Beschluss
  8. BGH, 04.12.2012 – VIII ZB 25/12, VIII ZB 26/12 Beschluss
  9. BGH, 14.12.2011 – XII ZB 233/11 Beschluss
  10. BGH, 09.02.2009 – IV ZB 25/08 Beschlüsse
  11. BAG, 10.01.2017 – 10 AZN 938/16 (A) Beschluss

    Die Beiordnung eines Notanwalts setzt voraus, dass die Rechtsverfolgung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint. Aussichtslosigkeit besteht, wenn ein günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung ganz offenbar ni…