Rechtsprechung / BGH, 05.02.2009 – IX ZB 187/08
Zitiert von 11 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 05.02.2009 – IX ZB 187/08
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BGH, 23.04.2015 – IX ZB 29/13
Beschluss
Der Verwalter ist nicht befugt, die Einberufung einer Gläubigerversammlung zu beantragen, in welcher über die Abberufung eines Sonderverwalters und die Aufhebung der Sonderverwaltung beschlossen werden soll.
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BGH, 21.07.2016 – IX ZB 58/15
Beschluss
1a. Der einzelne Gläubiger hat kein Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, auf Antrag oder Anregung der Gläubigerversammlung einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, um Gesamtschadensersatzansp…
- BGH, 24.03.2011 – IX ZB 67/10 Beschluss
- BGH, 30.09.2010 – IX ZB 280/09 Beschluss
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BGH, 09.06.2016 – IX ZB 21/15
Beschluss
Ein wirksamer Beschluss der Gläubigerversammlung, einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, liegt nur vor, wenn er in einer vom Insolvenzgericht einberufenen und geleiteten Gläubigerversammlung getroffen wurde (§ 76 A…
- BGH, 25.06.2009 – IX ZB 84/08 Beschluss
- BGH, 18.06.2009 – IX ZA 13/09 Beschluss
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BGH, 14.07.2016 – IX ZB 23/14
Beschluss
1. Beantragt der (vorläufige) Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung, liegt in der lediglich gewährten, nicht beantragten Festsetzung eines Vorschusses unter gleichzeitiger Zurückweisung des weitergehenden Antrags ei…
- BVerfG, 17.12.2025 – 2 BvR 2270/22 Stattgebender Kammerbeschluss
- BGH, 07.10.2010 – IX ZB 53/10 Beschluss
- Landgericht Essen, 16.11.2009 – 7 T 444/09 Beschluss