Rechtsprechung / BGH, 14.05.2009 – V ZB 172/08
Zitiert von 12 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 14.05.2009 – V ZB 172/08
- BGH, 18.08.2010 – V ZB 119/10 Beschluss
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BGH, 20.04.2018 – V ZR 202/16
Urteil
1. Führt der ehemalige Verwalter über das Ende seiner Bestellungszeit die Verwaltung fort, ist er nicht mehr nach § 45 Abs. 1 WEG Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer. 2. Ist die Bestellung des Verwalters abgelauf…
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BGH, 07.05.2014 – V ZB 102/13
Beschluss
1. Die Kosten der Beauftragung der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Verteidigung gegen eine Beschlussanfechtungsklage werden als Aufwand für die allgemeine Prozessführung von dem prozessualen Kost…
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BGH, 11.11.2011 – V ZR 45/11
Urteil
Zu verklagen sind nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos sämtliche (übrigen) Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft.
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BGH, 08.02.2019 – V ZR 153/18
Urteil
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die individuellen Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter wegen der ihnen in einem Beschlussmängelverfahren auferlegten Kosten an sich ziehen und im eige…
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BGH, 05.07.2013 – V ZR 241/12
Urteil
1. Nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage (§ 43 Nr. 4 WEG) kann der Verwalter die beklagten Wohnungseigentümer aufgrund der gesetzlichen Vertretungsmacht gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG im Außenverhältnis umfassend ve…
- BGH, 15.09.2011 – V ZB 39/11 Beschluss
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BGH, 09.03.2012 – V ZR 170/11
Urteil
Der Verwalter ist als Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 45 Abs. 1 WEG ausgeschlossen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Durchführung der Zustellung in der Sache begründete Umstände ersichtlich si…
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BGH, 11.05.2017 – V ZB 52/15
Beschluss
1. Die Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters sind Kosten der internen Verwaltung und zählen nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, und zwar unabhängig davon, ob der Ersatzzustellung…
- BGH, 09.06.2011 – V ZB 230/10 Beschluss
- Amtsgericht Frankenthal (Pfalz), 14.06.2017 – 3a C 302/16 Beschluss
- Landgericht Karlsruhe, 13.03.2015 – 7 T 78/14 Beschluss