Rechtsprechung / BGH, 16.06.2009 – VI ZR 157/08
Zitiert von 13 Entscheidungen
BGH, Urteil vom 16.06.2009 – VI ZR 157/08
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BGH, 25.10.2011 – VI ZR 139/10
Urteil
Ein Behandlungsfehler ist als grob zu bewerten, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sic…
- BGH, 02.07.2013 – VI ZR 110/13 Beschluss
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BGH, 21.12.2010 – VI ZR 284/09
Urteil
1. Den Arzt verpflichten auch die Ergebnisse solcher Untersuchungen zur Einhaltung der berufsspezifischen Sorgfalt, die medizinisch nicht geboten waren, aber trotzdem - beispielsweise aus besonderer Vorsicht - veranlasst…
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BGH, 05.11.2013 – VI ZR 527/12
Urteil
Zum Umfang der Haftung im Falle eines Gesundheitsschadens aufgrund eines ärztlichen Befunderhebungsfehlers.
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BGH, 27.04.2021 – VI ZR 84/19
Urteil
1. In § 630c Abs. 2 Satz 1 BGB sind die vom Senat entwickelten Grundsätze zur therapeutischen Aufklärung bzw. Sicherungsaufklärung kodifiziert worden. Diese Grundsätze gelten inhaltlich unverändert fort; neu ist lediglic…
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BGH, 15.05.2018 – VI ZR 287/17
Beschluss
1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn die vor Erlass einer Entscheidung vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum en…
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BGH, 25.07.2017 – VI ZR 103/17
Beschluss
Das Berufungsgericht muss eine in erster Instanz angehörte Partei nochmals anhören, wenn es deren Aussage anders würdigen will als die Vorinstanz. Trägt das Berufungsgericht dem nicht Rechnung, liegt darin ein Verstoß ge…
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BGH, 20.09.2011 – VI ZR 55/09
Urteil
Gesicherte medizinische Erkenntnisse, deren Missachtung einen Behandlungsfehler als grob erscheinen lassen kann, sind nicht nur die Erkenntnisse, die Eingang in Leitlinien, Richtlinien oder anderweitige ausdrückliche Han…
- BGH, 22.09.2009 – VI ZR 32/09 Beschluss
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BGH, 04.06.2024 – VI ZR 108/23
Urteil
1. In § 630h Abs. 5 Satz 2 BGB sind die vom Senat entwickelten Grundsätze zur Beweislastumkehr nach einem einfachen Befunderhebungsfehler kodifiziert worden. Diese Grundsätze gelten inhaltlich unverändert fort. 2. Die in…
- Landgericht Hamburg, 19.05.2021 – 336 O 76/17 Urteil
- Oberlandesgericht Oldenburg, 15.10.2014 – 5 U 77/14 Urteil
- Oberlandesgericht Koblenz, 27.08.2012 – 5 U 1510/11 Beschluss