Rechtsprechung / BGH, 23.07.2009 – VII ZB 3/07
Zitiert von 15 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 23.07.2009 – VII ZB 3/07
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BGH, 10.10.2017 – VI ZR 520/16
Urteil
Der Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens kann die ihm hieraus entstandenen Kosten jedenfalls solange im Wege der Leistungsklage und gestützt auf seinen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gelten…
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BGH, 12.07.2012 – VII ZB 9/12
Beschluss
Die Beitrittserklärung eines Nebenintervenienten in einem beim Landgericht anhängigen selbständigen Beweisverfahren unterliegt nicht dem Anwaltszwang.
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BGH, 05.12.2013 – VII ZB 15/12
Beschluss
Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers setzt dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren nicht voraus.
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BGH, 12.09.2013 – VII ZB 4/13
Beschluss
Die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens werden nicht Gegenstand der Kostenentscheidung eines sich anschließenden Klageverfahrens, wenn nicht der Antragsgegner, sondern ausschließlich dessen Streithelfer aus dem…
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 25.10.2018 – 8 W 43/18 Beschluss
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BGH, 14.12.2016 – VII ZB 29/16
Beschluss
Der Antragsteller hat in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO grundsätzlich die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu tragen, wenn er den angeforderten Auslagenvorschuss, von dessen Einzahlung das …
- BGH, 18.12.2013 – V ZB 19/13 Beschluss
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BGH, 14.01.2010 – VII ZB 56/07
Beschluss
1. Ein Antragsgegner, der nach Abschluss eines selbstständigen Beweisverfahrens mit seinem Antrag auf Erhebung der Klage über eine angemessene Überlegungsfrist hinaus so lange wartet, bis der etwaige Anspruch des Antrags…
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BGH, 23.07.2025 – VII ZB 26/23
Beschluss
Eine Kostenentscheidung in einem selbständigen Beweisverfahren nach § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO verliert ihre Wirksamkeit, wenn eine abweichende Kostenentscheidung in einem nachfolgenden Klageverfahren ergeht.
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BGH, 06.06.2024 – V ZB 67/23
Beschluss
Die im Klageverfahren hinsichtlich des Streithelfers ergangene Kostengrundentscheidung umfasst nicht die dem Streithelfer als Antragsgegner im vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten; dies gilt…
- Oberlandesgericht München, 01.02.2022 – 11 W 40/22 Beschluss
- Landgericht Frankenthal (Pfalz), 02.10.2015 – 4 OH 16/11 Beschluss
- Landgericht Wiesbaden, 27.10.2011 – 7 O 174/09 Beschluss
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BGH, 09.10.2025 – V ZB 67/24
Beschluss
1. Eine Entscheidung, mit der dem Antragsteller eines selbständigen Beweisverfahrens die dem Gegner entstandenen Kosten gemäß § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO auferlegt werden, ist im Beschwerdeverfahren auch dann aufzuheben, we…
- Landgericht Dessau-Roßlau, 22.07.2016 – 2 O 49/14 Urteil