Rechtsprechung / BGH, 10.12.2009 – V ZB 67/09
Zitiert von 21 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 10.12.2009 – V ZB 67/09
- BGH, 24.06.2010 – V ZB 170/09 Beschluss
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BGH, 12.04.2010 – V ZB 224/09
Beschluss
1. Die Berufung in einer Wohnungseigentumssache kann auch dann nur bei dem sachlich zuständigen Landgericht fristwahrend eingelegt werden, wenn in dem betreffenden Oberlandesgerichtsbezirk auf Grund einer Rechtsverordnun…
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BGH, 26.11.2020 – V ZB 151/19
Beschluss
1a. Macht die Partei von einem Rechtsmittel (hier: Berufung) mehrmals Gebrauch, bevor über dasselbe in anderer Form schon früher eingelegte Rechtsmittel rechtskräftig entschieden ist, hat das Berufungsgericht über das Re…
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BGH, 12.11.2015 – V ZB 36/15
Beschluss
Ob die in § 72 Abs. 2 GVG für die Berufung in Wohnungseigentumssachen vorgesehene Zuständigkeitskonzentration eintritt, richtet sich allein danach, ob es sich um eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 bis 4 oder Nr. 6…
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BGH, 06.06.2023 – VI ZB 75/22
Beschluss
Die Zuständigkeitsregelung in § 1 der nordrhein-westfälischen Konzentrations-Verordnung über Ansprüche aus Veröffentlichungen vom 1. Oktober 2021 (GV. NRW. S. 1156) erfasst auch Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffen…
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BGH, 17.11.2016 – V ZB 73/16
Beschluss
Wird ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung bzw. auf Widerruf von Äußerungen in Anspruch genommen, die er in der Wohnungseigentümerversammlung getätigt hat, liegt eine Streitigkeit i…
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BGH, 20.02.2014 – V ZB 116/13
Beschluss
1. Steht eine Doppelstockgarage in einer Wohnungseigentumsanlage im Bruchteilssondereigentum mehrerer Personen, können die Bruchteilseigentümer die Nutzung der einzelnen Stellplätze gemäß § 745 Abs. 1, § 1010 BGB regeln;…
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BGH, 22.10.2020 – V ZB 45/20
Beschluss
Ein Rechtsanwalt unterliegt in aller Regel einem - zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumung führenden - unverschuldeten Rechtsirrtum, wenn er die Berufung in einer Wohnungseigentumssache aufgrund einer unri…
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BGH, 10.07.2015 – V ZR 194/14
Urteil
1. Streitigkeiten mit Nießbrauchern oder sonstigen Fremdnutzern fallen nicht unter § 43 Nr. 1 u. 2 WEG. 2. Die Regelungen des § 14 Nr. 3 u. 4 WEG rechtfertigen kein Vorgehen gegen Fremdnutzer.
- BGH, 21.06.2012 – V ZB 56/12 Beschluss
- BGH, 09.12.2010 – V ZB 190/10 Beschluss
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BGH, 14.07.2011 – V ZB 67/11
Beschluss
Wird die Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Dritten in dem erstinstanzlichen Urteil fälschlich als "Wohnungseigentumssache" bezeichnet, darf sich der Rechtsanwalt bei Einlegung der Berufung nicht dara…
- BGH, 13.12.2019 – V ZR 313/16 Versäumnisurteil
- Oberlandesgericht Hamm, 14.08.2015 – 32 SA 37/15 Beschluss
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BGH, 24.09.2020 – V ZB 90/19
Beschluss
Ansprüche aus einem Vertrag über den Erwerb von Wohnungseigentum zählen nicht zu den in § 43 Nr. 1 WEG genannten Streitigkeiten; das gilt auch dann, wenn sie auf eine Änderung der Gemeinschaftsordnung gerichtet sind und …
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BGH, 03.07.2014 – V ZB 26/14
Beschluss
Stellt der Rechtsstreit zwar im Verhältnis zwischen dem Kläger und einem Beklagten, nicht aber im Verhältnis zu einem weiteren Beklagten eine Wohnungseigentumssache gemäß § 43 Nr. 1 bis 4 oder 6 WEG dar, richtet sich die…
- BGH, 08.07.2010 – V ZB 220/09 Beschluss
- Oberlandesgericht Hamm, 04.04.2023 – 11 U 27/23 Beschluss
- Landgericht Frankfurt am Main, 15.10.2019 – 2-13 S 72/19 Beschluss
- Oberlandesgericht Braunschweig, 23.06.2017 – 9 U 8/17 Beschluss
- Landgericht Düsseldorf, 14.07.2014 – 25 S 188/13 Urteil