Rechtsprechung / BGH, 21.01.2010 – IX ZB 174/09

Zitiert von 12 Entscheidungen

BGH, Beschluss vom 21.01.2010 – IX ZB 174/09

  1. BGH, 12.05.2011 – IX ZB 221/09 Beschluss

    Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung zurück, ist ein neuer Antrag erst nach Ablauf einer Sperrfrist von drei Jahren zulässig .

  2. BGH, 11.02.2010 – IX ZA 45/09 Beschluss

    Der Schuldner muss eine Sperrfrist von drei Jahren für einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag auch dann einhalten, wenn im ersten Verfahren der Stundungsantrag wegen eines festgestellten Ver…

  3. BGH, 07.05.2013 – IX ZB 51/12 Beschluss

    Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen fehlender Deckung der Mindestve…

  4. BGH, 18.02.2010 – IX ZA 39/09 Beschluss
  5. BGH, 04.02.2010 – IX ZA 40/09 Beschluss
  6. BGH, 22.11.2012 – IX ZB 194/11 Beschluss

    Dem Schuldner ist das Rechtsschutzinteresse an einen zweiten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht deshalb abzusprechen, weil sein erster Antrag in einem vorausgegangenen Verfahren nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 In…

  7. BGH, 09.03.2010 – IX ZA 7/10 Beschluss
  8. BGH, 18.09.2014 – IX ZB 72/13 Beschluss

    Gilt ein Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und auf Restschuldbefreiung wegen Nichterfüllung einer zulässigen Auflage als zurückgenommen, kann ein neuer Antrag erst nach Ablauf…

  9. BGH, 17.07.2014 – IX ZB 86/13 Beschluss
  10. Landgericht Kleve, 28.04.2014 – 4 T 107/14 Beschluss
  11. Landgericht Kleve, 24.09.2013 – 4 T 239/13 Beschluss
  12. Amtsgericht Göttingen, 01.03.2010 – 74 IK 47/10 Beschluss