Rechtsprechung / BGH, 21.01.2010 – IX ZB 174/09
Zitiert von 12 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 21.01.2010 – IX ZB 174/09
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BGH, 12.05.2011 – IX ZB 221/09
Beschluss
Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung zurück, ist ein neuer Antrag erst nach Ablauf einer Sperrfrist von drei Jahren zulässig .
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BGH, 11.02.2010 – IX ZA 45/09
Beschluss
Der Schuldner muss eine Sperrfrist von drei Jahren für einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag auch dann einhalten, wenn im ersten Verfahren der Stundungsantrag wegen eines festgestellten Ver…
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BGH, 07.05.2013 – IX ZB 51/12
Beschluss
Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen fehlender Deckung der Mindestve…
- BGH, 18.02.2010 – IX ZA 39/09 Beschluss
- BGH, 04.02.2010 – IX ZA 40/09 Beschluss
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BGH, 22.11.2012 – IX ZB 194/11
Beschluss
Dem Schuldner ist das Rechtsschutzinteresse an einen zweiten Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht deshalb abzusprechen, weil sein erster Antrag in einem vorausgegangenen Verfahren nach § 290 Abs. 1 Nr. 2 In…
- BGH, 09.03.2010 – IX ZA 7/10 Beschluss
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BGH, 18.09.2014 – IX ZB 72/13
Beschluss
Gilt ein Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und auf Restschuldbefreiung wegen Nichterfüllung einer zulässigen Auflage als zurückgenommen, kann ein neuer Antrag erst nach Ablauf…
- BGH, 17.07.2014 – IX ZB 86/13 Beschluss
- Landgericht Kleve, 28.04.2014 – 4 T 107/14 Beschluss
- Landgericht Kleve, 24.09.2013 – 4 T 239/13 Beschluss
- Amtsgericht Göttingen, 01.03.2010 – 74 IK 47/10 Beschluss