Rechtsprechung / BGH, 11.02.2010 – IX ZB 126/08

Zitiert von 14 Entscheidungen

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 – IX ZB 126/08

  1. BAG, 16.02.2012 – 6 AZR 553/10 Urteil

    Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung bzw. einem diesbezüglich gestellten Antrag ist im bestehenden Arbeitsverhältnis jedenfalls nach sechs Monaten, dh. ggf. nach Erwerb des Behindertenschutzes gemäß §§ 8…

  2. BGH, 15.04.2010 – IX ZB 175/09 Beschluss

    1. Der Schuldner hat den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH und die Übernahme des Geschäftsführeramts unverzüglich anzuzeigen. Für die Annahme eines Verstoßes gegen seine Auskunftspflicht ist es ohne Bedeutung, w…

  3. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, 20.06.2019 – 11 LC 121/17 Urteil
  4. BGH, 08.03.2012 – IX ZB 70/10 Beschluss
  5. BVerwG, 26.04.2018 – 7 C 3/16 Urteil

    Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach § 80 Abs. 1 InsO erstreckt sich auch auf vom Steuergeheimnis erfasste Informationen, die der Prüfung von Insolvenzanfechtungsansprüchen dienen sollen.

  6. BGH, 17.03.2011 – IX ZB 174/08 Beschluss

    Gibt der Schuldner eine im Zeitraum zwischen der Stellung eines ersten Insolvenzantrags und der Stellung eines weiteren, mit einem Restschuldbefreiungsgesuch verbundenen Insolvenzantrags vorgenommene Grundstücksschenkung…

  7. BVerwG, 26.04.2018 – 7 C 4/16 Urteil
  8. BGH, 05.03.2015 – IX ZB 62/14 Beschluss

    Wird gegen eine GmbH ein Insolvenzantrag gestellt, hat der Geschäftsführer über die rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse der von ihm vertretenen Gesellschaft einschließlich gegen Gesellschafter un…

  9. BGH, 03.02.2011 – IX ZB 3/10 Beschluss
  10. BVerwG, 26.04.2018 – 7 C 6/16 Urteil
  11. BGH, 27.04.2017 – IX ZB 80/16 Beschluss

    Das Insolvenzgericht darf Vortrag des Schuldners zu einem Versagungsantrag nicht präkludieren, den dieser nach dem Schlusstermin innerhalb eines ihm gewährten Schriftsatznachlasses gehalten hat.

  12. BGH, 13.01.2011 – IX ZB 163/10 Beschluss
  13. BGH, 23.09.2010 – IX ZB 16/10 Beschluss
  14. BVerwG, 26.04.2018 – 7 C 5/16 Urteil