Rechtsprechung / BGH, 31.03.2010 – XII ZB 166/09
Zitiert von 12 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 31.03.2010 – XII ZB 166/09
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BGH, 26.04.2016 – VI ZB 4/16, VI ZB 7/16
Beschluss
1. Ein Rechtsanwalt hat bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Telefax-Nummer des angeschriebenen Gerichts verwendet wird. Dazu gehört di…
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BGH, 17.08.2011 – I ZB 21/11
Beschluss
Der Grundsatz, dass ein Rechtsanwalt darauf vertrauen darf, dass eine bislang zuverlässige Kanzleikraft eine konkrete Einzelweisung befolgen wird, gilt insoweit nicht, als der Rechtsanwalt von der ihm selbst ohne weitere…
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BGH, 25.04.2017 – VI ZB 45/16
Beschluss
1. Den Prozessbevollmächtigten trifft kein Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist, wenn er seine bisher zuverlässige Angestellte mittels einer auf dem Schriftsatz vermerkten Anweisung dazu anhält, die falsche B…
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BGH, 16.11.2021 – VIII ZB 70/20
Beschluss
Der Berufungsführer kann sich im Wiedereinsetzungsverfahren nicht mit Erfolg auf sein Vertrauen in die Gewährung einer (erstmaligen) Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist berufen, wenn sein Prozessbevollmächtigter i…
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BGH, 01.07.2013 – VI ZB 18/12
Beschluss
Wenn ein Rechtsanwalt erkennt, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann (hier: wegen Erkrankung), muss er durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass…
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BGH, 11.12.2013 – XII ZB 229/13
Beschluss
Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass der Sendebericht nicht nur auf vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Te…
- BGH, 24.04.2025 – III ZB 12/24 Beschluss
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 12.07.2018 – 8 N 16.2563 Urteil
- Oberlandesgericht Braunschweig, 17.10.2022 – 9 U 9/22 Beschluss
- Hessisches Landesarbeitsgericht, 02.01.2018 – 15 Ta 247/17 Beschluss
- Landesarbeitsgericht Hamm, 22.03.2017 – 2 Sa 1186/16 Urteil
- Oberlandesgericht Düsseldorf, 26.02.2016 – I-17 U 7/16 Beschluss