Rechtsprechung / BGH, 12.04.2011 – VI ZB 6/10
Zitiert von 26 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 12.04.2011 – VI ZB 6/10
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BGH, 17.01.2012 – VI ZB 11/11
Beschluss
Die Erledigung der fristgebundenen Sachen muss am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders von einer dazu beauftragten Bürokraft überprüft werden.
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BGH, 09.12.2014 – VI ZB 42/13
Beschluss
Zur Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze.
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BGH, 08.01.2013 – VI ZB 78/11
Beschluss
Die für die Ausgangskontrolle zuständige Kanzleikraft ist anzuweisen, Fristen im Kalender grundsätzlich erst zu streichen oder als erledigt zu kennzeichnen, nachdem sie sich anhand der Akte vergewissert hat, dass zweifel…
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BGH, 17.04.2012 – VI ZB 55/11
Beschluss
Zu den anwaltlichen Organisationspflichten hinsichtlich der Kontrolle von Eingaben von Fristen in einen EDV-Kalender.
- BGH, 27.11.2013 – III ZB 46/13 Beschluss
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BGH, 27.03.2012 – VI ZB 49/11
Beschluss
Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax ist grundsätzlich durch einen Abgleich des Sendeberichts mit einem aktuellen Verzeichnis oder einer anderen geeigneten Quelle sicherzustellen, dass die angewä…
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BGH, 27.03.2012 – II ZB 10/11
Beschluss
Eine Frist darf im Fristenkalender erst dann gestrichen und als erledigt gekennzeichnet werden, wenn die Person, die mit der Kontrolle betraut ist, sich anhand der Akte oder des postfertigen, die Frist erledigenden Schri…
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BGH, 10.02.2016 – VII ZB 36/15
Beschluss
Übernimmt der Rechtsanwalt die Fristenkontrolle für fristgebundene Schriftsätze im Einzelfall selbst, muss er auch selbst für eine wirksame Ausgangskontrolle Sorge tragen. Hierzu gehört bei der Übermittlung per Telefax, …
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BGH, 12.06.2012 – VI ZB 54/11
Beschluss
Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax soll die Überprüfung des Sendeberichts anhand eines aktuellen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle auch sicherstellen, dass der Schriftsatz tat…
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BGH, 23.01.2013 – XII ZB 559/12
Beschluss
Die Übergabe des vom Prozessbevollmächtigten unterschriebenen Schriftsatzes an die Kanzleiangestellte am Tag des Fristablaufs mit der Bitte, den Schriftsatz noch am selben Tag auszufertigen und einem auf der Akte angehef…
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BGH, 01.07.2013 – VI ZB 18/12
Beschluss
Wenn ein Rechtsanwalt erkennt, dass er eine Frist zur Rechtsmittelbegründung nicht einhalten kann (hier: wegen Erkrankung), muss er durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass…
- BGH, 21.03.2019 – V ZB 97/18 Beschluss
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BGH, 05.06.2012 – VI ZB 76/11
Beschluss
1. Der Rechtsanwalt muss sich davon überzeugen, dass ihm am Tag des notierten Fristablaufs noch Zeit für die Anfertigung der Rechtsmittelbegründung oder für einen Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist verbleibt, w…
- BGH, 26.04.2012 – V ZB 45/11 Beschluss
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BGH, 20.09.2011 – VI ZB 5/11
Beschluss
Die ordnungsgemäße Führung eines Fristenkalenders soll gewährleisten, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig hergestellt und postfertig gemacht werden. Der Fristenkontrolle kommt dagegen nicht die Aufgabe zu, fristw…
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BGH, 20.07.2011 – XII ZB 139/11
Beschluss
Grundsätzlich darf ein Rechtsanwalt darauf vertrauen, dass eine zuverlässige Büroangestellte einen postfertig zu machenden Schriftsatz in die korrekte Versandtasche einlegt .
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BGH, 26.07.2012 – III ZB 57/11
Beschluss
Der bloße Hinweis auf laufende Vergleichsverhandlungen reicht nicht aus, um die gemäß § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO notwendige Einwilligung des Gegners für eine weitere (zweite) Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist darzu…
- BGH, 20.12.2011 – VI ZB 25/11 Beschluss
- BGH, 29.06.2011 – XII ZB 691/10 Beschluss
- Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, 04.12.2019 – 1 K 686/19.NW Urteil
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 16.06.2017 – 16 U 41/17 Beschluss
- Oberlandesgericht Stuttgart, 07.05.2015 – 2 W 18/15 Beschluss
- Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 – 5 Sa 592/14 Urteil
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 21.10.2013 – 12 U 116/13 Beschluss
- BGH, 08.07.2020 – IV ZB 10/20 Beschluss
- Hessisches Landesarbeitsgericht, 26.09.2018 – 13 Sa 1231/15 Teilurteil