Rechtsprechung / BGH, 09.02.2012 – V ZB 211/11
Zitiert von 11 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 09.02.2012 – V ZB 211/11
-
BGH, 17.11.2016 – V ZR 86/16
Beschluss
1. Der in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren gemäß § 49a GKG bestimmte Streitwert entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer des Rechtsmittelführers. 2. Wird mit …
-
BGH, 09.02.2017 – V ZR 188/16
Beschluss
1. Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse der Anfechtungsbeklagten, die einen für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung mit dem Ziel…
-
BGH, 19.06.2013 – V ZB 182/12
Beschluss
Wird ein Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt, der Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneint, ist der Nennbetrag dieser Ansprüche maßgeblich für die Beschwer der übr…
-
BGH, 28.09.2017 – V ZB 63/16
Beschluss
1. Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse der Partei, deren auf die Herausgabe eines Schlüssels gerichteter Klageantrag abgewiesen worden ist, richtet sich in aller Regel nach den Kosten eines Ersatzschlü…
- BGH, 19.01.2017 – V ZR 167/16 Beschluss
- BGH, 11.06.2015 – V ZB 78/14 Beschluss
-
BGH, 09.06.2016 – V ZB 17/15
Beschluss
Hat ein Wohnungseigentümer erfolglos einen Beschluss angefochten, durch den der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung gegen ihn ermächtigt worden ist, bestimmt sich der Wert seiner Beschwer grundsätz…
-
BGH, 09.02.2017 – V ZR 88/16
Beschluss
Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der im Wege der Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen de…
- BGH, 07.05.2020 – V ZB 14/19 Beschluss
- Kammergericht, 31.07.2019 – 24 W 38/19 Beschluss
- BGH, 01.06.2017 – V ZR 258/16 Beschluss