Rechtsprechung / BGH, 29.03.2012 – V ZB 309/10
Zitiert von 14 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 29.03.2012 – V ZB 309/10
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BGH, 20.09.2017 – V ZB 118/17
Beschluss
1. Auch die Anordnung von Zurückweisungshaft ist nach § 15 Abs. 5 Satz 1, § 106 Abs. 2 AufenthG nur zulässig, wenn der Haftantrag der beteiligten Behörde den in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG bestimmten gesetzlichen Anforderu…
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BGH, 24.06.2020 – XIII ZB 20/19
Beschluss
Beruht die vollziehbare Ausreisepflicht auf einer Ausweisungsverfügung, haben die Haftgerichte nicht nur den Erlass und die Bekanntmachung der Verfügung zu prüfen, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen ihrer Vollz…
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BGH, 04.12.2014 – V ZB 77/14
Beschluss
1. Die Haft zur Sicherung der Abschiebung darf nicht „auf Vorrat“ angeordnet werden, indem ihr Beginn an das Ende einer laufenden Straf- oder Untersuchungshaft und damit an einen in der Zukunft liegenden ungewissen Zeitp…
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BGH, 10.01.2019 – V ZB 159/17
Beschluss
Ein Asylfolgeantrag unterbricht die Ursächlichkeit der unerlaubten Einreise für die für den Haftgrund des § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AufenthG erforderliche vollziehbare Ausreisepflicht nur und erst dann, wenn das Bundesamt…
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BGH, 21.12.2017 – V ZB 249/17
Beschluss
Im Hinblick auf die möglichen erheblichen Gefahren für Leib und Leben Dritter oder für bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit kommt die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung in den Fällen des § 62 A…
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BGH, 16.09.2015 – V ZB 194/14
Beschluss
1. Das Fehlen der Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG steht der Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht entgegen, wenn sichergestellt ist, dass diese Entscheidung so rechtzeitig vor de…
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BGH, 03.05.2012 – V ZB 244/11
Beschluss
Aus der Regelung in Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (Abl. E…
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BGH, 13.06.2012 – XII ZB 346/10
Beschluss
Die Vergütung des in einer Unterbringungssache im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich nach Nummer 6300 RVG VV (im Anschluss an BGH Beschluss vom 29. März 2012, V ZB 309/10, juris).
- BGH, 10.11.2011 – V ZB 317/10 Beschluss
- Landgericht Paderborn, 17.11.2017 – 5 T 344/17 Beschluss
- Landgericht Regensburg, 11.05.2023 – 52 T 135/23, 52 T 136/23 Beschluss
- Amtsgericht Tiergarten, 21.02.2023 – 384 XIV 20/23 B Beschluss
- BGH, 05.06.2018 – V ZB 74/18 Beschluss
- Landgericht Köln, 27.06.2014 – 39 T 119/14 Beschluss