Rechtsprechung / BGH, 11.10.2012 – V ZB 2/12

Zitiert von 11 Entscheidungen

BGH, Beschluss vom 11.10.2012 – V ZB 2/12

  1. BGH, 22.03.2024 – V ZR 141/23 Urteil

    Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums „der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer“ bedarf, ist eine Klage auf Zustimmung zur Veräußerung stets gegen d…

  2. BGH, 25.09.2020 – V ZR 300/18 Urteil

    Die Nichtvorlage des Mietvertrags ist kein wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer erforderlichen Zustimmung zur Vermietung (und zur Veräußerung) einer Eigentumswohnung.

  3. BGH, 18.10.2019 – V ZR 188/18 Urteil

    1. Der Verwalter, der verurteilt worden ist, einem Wohnungseigentümer die Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums gemäß § 12 Abs. 1 WEG zu erteilen, muss die Kosten des Rechtsstreits im Innenverhältnis zu den…

  4. BGH, 06.12.2018 – V ZB 134/17 Beschluss

    Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderru…

  5. BGH, 29.06.2017 – V ZB 144/16 Beschluss

    Ist als Inhalt des Erbbaurechts vereinbart, dass der Erbbauberechtigte zur Veräußerung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrech…

  6. BGH, 13.06.2013 – V ZB 94/12 Beschluss
  7. BGH, 19.10.2023 – V ZB 8/23 Beschluss

    1a. Das Grundbuchamt darf zum Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nach § 35 Abs. 2 Halbsatz 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 GBO ein Testamentsvollstreckerzeugnis oder Europäisches Nachlasszeugni…

  8. Landgericht Frankfurt am Main, 15.06.2023 – 2-13 S 92/22 Urteil
  9. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 17.04.2018 – 20 W 12/18 Beschluss
  10. Oberlandesgericht Hamm, 27.05.2016 – 15 W 209/16 Beschluss
  11. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 29.05.2012 – 20 W 158/12 Beschluss