Rechtsprechung / BGH, 18.04.2013 – IX ZR 90/10
Zitiert von 11 Entscheidungen
BGH, Urteil vom 18.04.2013 – IX ZR 90/10
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BGH, 17.10.2013 – IX ZR 10/13
Urteil
Die Tilgung einer fremden Schuld kann unentgeltlich sein, auch wenn der Empfänger an den Zahlenden Leistungen erbracht hat, sofern sich der Zahlungsempfänger hierzu nur gegenüber seinem Schuldner verpflichtet hatte.
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BGH, 25.02.2016 – IX ZR 12/14
Urteil
Erbringt eine von mehreren verbundenen Gesellschaften, denen die Bank eine gemeinschaftliche Kreditlinie eingeräumt hatte, eine Zahlung durch eine geduldete Überziehung ihres Kontos, benachteiligt dies ihre Gläubiger, au…
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BGH, 19.07.2018 – IX ZR 307/16
Urteil
1a. Überlässt der Schuldner ein ihm gehörendes Grundstück einem Dritten zur Nutzung, kann dies gläubigerbenachteiligend sein, wenn der Schuldner geschäftlich tätig ist, die Nutzungsmöglichkeit einen eigenen wirtschaftlic…
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BFH, 15.10.2019 – VII R 31/17
Urteil
Der Rechtsgrund für eine Erstattung von Umsatzsteuer wird auch dann im insolvenzrechtlichen Sinne bereits mit der Leistung der entsprechenden Vorauszahlungen gelegt, wenn diese im Fall einer nicht erkannten Organschaft z…
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BGH, 03.04.2014 – IX ZR 236/13
Beschluss
Begleicht der Schuldner eine gegen einen Dritten gerichtete wertlose Forderung, scheidet eine Schenkungsanfechtung aus, wenn eine weitere Person für die Forderung eine werthaltige Sicherheit gestellt hatte, die der durch…
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BAG, 22.02.2024 – 6 AZR 125/23
Urteil
1. Das Erfordernis der Widerspruchsfreiheit betrifft nicht von Amts wegen zu prüfende Zulässigkeitsfragen und steht deshalb der Zulässigkeit von Teilurteilen nicht entgegen. 2. Bei von Amts wegen vorzunehmenden Zustellun…
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BGH, 31.07.2025 – IX ZR 160/24
Urteil
Zahlungsunfähig ist ein Schuldner, der aus Mangel an liquiden Mitteln nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Hierbei sind nur diejenigen liquiden Mittel einzubeziehen, über die der Schuldner…
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BGH, 12.03.2026 – IX ZR 18/25
Urteil
1. Die Erfüllung einer Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens durch den späteren Schuldner unterliegt im Verhältnis zur gemeinnützigen Einrichtung oder der Landeskasse als Zahlungsempfänger der Anfechtung als …
- Verwaltungsgericht Münster, 22.03.2023 – 1 K 2330/19 Urteil
- Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 30.04.2024 – 9 U 86/23 Urteil
- Landgericht Frankfurt am Main, 17.01.2014 – 2-08 O 93/13 Urteil