Rechtsprechung / BGH, 10.02.2016 – VII ZB 36/15
Zitiert von 15 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 10.02.2016 – VII ZB 36/15
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BGH, 30.11.2022 – IV ZB 17/22
Beschluss
1. Ein über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichtes elektronisches Dokument ist erst dann gemäß § 130a Abs. 5 Satz 1 ZPO wirksam bei dem zuständigen Gericht eingegangen, wenn es auf dem gerade für…
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BGH, 21.03.2023 – VIII ZB 80/22
Beschluss
Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert auch die Prüfung anhand des zuvor sinnvoll v…
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BGH, 30.01.2024 – VIII ZB 85/22
Beschluss
Zu den Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze - hier: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA; im Ansc…
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BGH, 25.04.2017 – VI ZB 45/16
Beschluss
1. Den Prozessbevollmächtigten trifft kein Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist, wenn er seine bisher zuverlässige Angestellte mittels einer auf dem Schriftsatz vermerkten Anweisung dazu anhält, die falsche B…
- BGH, 20.11.2018 – XI ZB 31/17 Beschluss
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BGH, 06.04.2016 – VII ZB 7/15
Beschluss
Eine am Vortag des Fristablaufs erteilte mündliche Einzelanweisung des Rechtsanwalts, den Fristablauf am Folgetag zu beachten und den fristwahrenden Schriftsatz spätestens an diesem Tag an das Berufungsgericht zu faxen, …
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BGH, 11.02.2025 – VIII ZB 65/23
Beschluss
Zu den Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze - hier: Berufungsbegründung - über das besondere elektronische Anwaltspostfach (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2…
- BGH, 21.05.2019 – II ZB 4/18 Beschluss
- Oberlandesgericht Karlsruhe, 24.04.2017 – 12 U 45/17 Beschluss
- Oberverwaltungsgericht NRW, 15.12.2025 – 9 A 938/22 Beschluss
- Oberlandesgericht Rostock, 28.02.2020 – 3 U 41/19 Beschluss
- BGH, 13.06.2019 – V ZB 132/17 Beschluss
- Oberverwaltungsgericht NRW, 29.06.2026 – 9 A 1040/20 Beschluss
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BAG, 04.03.2026 – 5 AZB 26/25
Beschluss
Eine Rechtsmittel(begründungs)frist wird nicht durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) der Verwaltung des Rechtsmittelgerichts gewahrt.
- Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, 02.08.2017 – 11 LA 142/17 Beschluss