Rechtsprechung / BGH, 01.06.2016 – XII ZB 382/15
Zitiert von 13 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 01.06.2016 – XII ZB 382/15
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BGH, 29.08.2017 – VI ZB 49/16
Beschluss
1. Der Prozessbevollmächtigte ist verpflichtet, einen Fristverlängerungsantrag darauf zu überprüfen, ob er an das zuständige Gericht adressiert ist. 2. Erteilt der Rechtsanwalt eine den Inhalt der Rechtsmittelschrift ode…
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BGH, 30.03.2021 – VIII ZB 37/19
Beschluss
1. Ein Rechtsanwalt ist hinsichtlich der fristwahrenden Übermittlung von Schriftsätzen gehalten, durch geeignete organisatorische Vorkehrungen, insbesondere durch entsprechende allgemeine Anweisungen an das Büropersonal,…
- BGH, 19.12.2017 – XI ZB 16/17 Beschluss
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BGH, 06.06.2018 – IV ZB 10/17
Beschluss
Eine Berufung kann rechtzeitig eingelegt sein, wenn die Berufungsschrift vor Fristablauf an einem Telefaxgerät der Referendarabteilung des Berufungsgerichts eingeht.
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BGH, 27.06.2017 – VI ZB 32/16
Beschluss
1. Der Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeberichts zu überprüf…
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BGH, 18.12.2019 – XII ZB 379/19
Beschluss
1. Von der Richtigkeit einer anwaltlichen Versicherung ist grundsätzlich auszugehen. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn konkrete Anhaltspunkte es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrschei…
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BGH, 11.11.2020 – XII ZB 354/20
Beschluss
Besteht die allgemeine Kanzleianweisung, nach der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu prüfen, ob die Übermittlung vollständig sowie an den richtigen Empfänger erfolgt ist, und die F…
- BGH, 15.01.2019 – XI ZB 20/18 Beschluss
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BGH, 05.10.2016 – VII ZB 45/14
Beschluss
Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung fristgerecht eingelegt ist. Dazu kann es gehören, dass das Berufungsgericht ermittelt, ob die gewählte Telefaxnummer dem Berufungsgericht zugeordnet ist.…
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BAG, 04.03.2026 – 5 AZB 26/25
Beschluss
Eine Rechtsmittel(begründungs)frist wird nicht durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) der Verwaltung des Rechtsmittelgerichts gewahrt.
- Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, 14.05.2025 – 6 LB 16/24 Urteil
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 25.02.2019 – 4 U 191/18 Beschluss
- BGH, 11.01.2017 – X ZR 94/16 Beschluss