Rechtsprechung / BGH, 03.08.2016 – XII ZB 110/16
Zitiert von 11 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 03.08.2016 – XII ZB 110/16
-
BGH, 19.07.2017 – XII ZB 72/16
Beschluss
1. Führt von den nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB für die Feststellung der Vaterschaft alternativ berufenen Rechtsordnungen zum Zeitpunkt der Geburt allein das Personalstatut des geschiedenen Ehemanns der Mutter zur rechtlichen…
-
BGH, 20.03.2019 – XII ZB 320/17
Beschluss
1. Die Eintragung im ukrainischen Geburtenregister stellt ebenso wie eine aufgrund dessen ausgestellte Geburtsurkunde keine anerkennungsfähige Entscheidung im Sinne von § 108 Abs. 1 FamFG dar. 2. Zum gewöhnlichen Aufenth…
-
BGH, 05.10.2016 – XII ZB 280/15
Beschluss
1. Allein der Umstand, dass sich die rechtlichen Eltern beharrlich weigern, einen Umgang des Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, genügt nicht, um den entsprechenden Antrag gemäß § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB zurück…
-
BGH, 20.03.2019 – XII ZB 530/17
Beschluss
Der gewöhnliche Aufenthalt eines im Ausland (hier: in der Ukraine) von einer Leihmutter geborenen Kindes, das entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller an der Leihmutterschaft beteiligten Personen alsbald nach der …
-
BGH, 24.08.2016 – XII ZB 351/15
Beschluss
1. Begehrt ein Samenspender die Feststellung seiner Vaterschaft für einen im Ausland extrakorporal aufbewahrten Embryo, so bestimmt sich das anzuwendende Recht allein entsprechend Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB nach dem Per…
-
BGH, 08.03.2023 – XII ZB 565/20
Beschluss
1. Mehrstaater mit sowohl deutscher als auch iranischer Staatsangehörigkeit fallen nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens. 2. Ist unter deutschem Sachrecht als Abstammu…
- Kammergericht, 09.02.2018 – 3 UF 146/17 Beschluss
-
BGH, 26.07.2017 – XII ZB 125/17
Beschluss
Der Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung steht neben der Mutter und dem Kind allein dem rechtlichen Vater zu. Eine Fälschung des Personenstandsregisters oder der Geburtsurkunde des Kindes …
-
BGH, 05.07.2017 – XII ZB 277/16
Beschluss
Die in Spanien vor dem zuständigen Standesamt erklärte Anerkennung der Vaterschaft ist der Anerkennung nach deutschem Recht gleichwertig und ersetzt die hierfür vorgeschriebene Form der öffentlichen Beurkundung.
-
BGH, 30.08.2023 – XII ZB 48/23
Beschluss
Mit dem Tod der Mutter entfällt das Zustimmungserfordernis nach § 1595 Abs. 1 BGB. Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung genügt in diesem Fall die Zustimmung des Kindes nach § 1595 Abs. 2 BGB bzw. die Zustimmun…
- Verwaltungsgericht Magdeburg, 16.11.2018 – 4 B 328/18 Beschluss