Rechtsprechung / BGH, 03.08.2016 – XII ZB 110/16

Zitiert von 11 Entscheidungen

BGH, Beschluss vom 03.08.2016 – XII ZB 110/16

  1. BGH, 19.07.2017 – XII ZB 72/16 Beschluss

    1. Führt von den nach Art. 19 Abs. 1 EGBGB für die Feststellung der Vaterschaft alternativ berufenen Rechtsordnungen zum Zeitpunkt der Geburt allein das Personalstatut des geschiedenen Ehemanns der Mutter zur rechtlichen…

  2. BGH, 20.03.2019 – XII ZB 320/17 Beschluss

    1. Die Eintragung im ukrainischen Geburtenregister stellt ebenso wie eine aufgrund dessen ausgestellte Geburtsurkunde keine anerkennungsfähige Entscheidung im Sinne von § 108 Abs. 1 FamFG dar. 2. Zum gewöhnlichen Aufenth…

  3. BGH, 05.10.2016 – XII ZB 280/15 Beschluss

    1. Allein der Umstand, dass sich die rechtlichen Eltern beharrlich weigern, einen Umgang des Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, genügt nicht, um den entsprechenden Antrag gemäß § 1686a Abs. 1 Nr. 1 BGB zurück…

  4. BGH, 20.03.2019 – XII ZB 530/17 Beschluss

    Der gewöhnliche Aufenthalt eines im Ausland (hier: in der Ukraine) von einer Leihmutter geborenen Kindes, das entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller an der Leihmutterschaft beteiligten Personen alsbald nach der …

  5. BGH, 24.08.2016 – XII ZB 351/15 Beschluss

    1. Begehrt ein Samenspender die Feststellung seiner Vaterschaft für einen im Ausland extrakorporal aufbewahrten Embryo, so bestimmt sich das anzuwendende Recht allein entsprechend Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EGBGB nach dem Per…

  6. BGH, 08.03.2023 – XII ZB 565/20 Beschluss

    1. Mehrstaater mit sowohl deutscher als auch iranischer Staatsangehörigkeit fallen nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens. 2. Ist unter deutschem Sachrecht als Abstammu…

  7. Kammergericht, 09.02.2018 – 3 UF 146/17 Beschluss
  8. BGH, 26.07.2017 – XII ZB 125/17 Beschluss

    Der Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung steht neben der Mutter und dem Kind allein dem rechtlichen Vater zu. Eine Fälschung des Personenstandsregisters oder der Geburtsurkunde des Kindes …

  9. BGH, 05.07.2017 – XII ZB 277/16 Beschluss

    Die in Spanien vor dem zuständigen Standesamt erklärte Anerkennung der Vaterschaft ist der Anerkennung nach deutschem Recht gleichwertig und ersetzt die hierfür vorgeschriebene Form der öffentlichen Beurkundung.

  10. BGH, 30.08.2023 – XII ZB 48/23 Beschluss

    Mit dem Tod der Mutter entfällt das Zustimmungserfordernis nach § 1595 Abs. 1 BGB. Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung genügt in diesem Fall die Zustimmung des Kindes nach § 1595 Abs. 2 BGB bzw. die Zustimmun…

  11. Verwaltungsgericht Magdeburg, 16.11.2018 – 4 B 328/18 Beschluss