Rechtsprechung / BGH, 12.10.2016 – V ZB 178/15
Zitiert von 11 Entscheidungen
BGH, Beschluss vom 12.10.2016 – V ZB 178/15
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BGH, 09.03.2017 – V ZB 18/16
Beschluss
Der Rechtsanwalt unterliegt in aller Regel einem unverschuldeten Rechtsirrtum, wenn er die Berufung in einer Wohnungseigentumssache aufgrund einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung nicht bei dem nach § 72 Abs. 2 GVG zust…
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BGH, 11.01.2022 – VIII ZB 37/21
Beschluss
1. Wird die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels deshalb versäumt, weil der Prozessbevollmächtigte der Partei zuvor einen unstatthaften Rechtsbehelf - hier Anhörungsrüge - eingelegt hat, liegt hierin regelmäßig ein de…
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BGH, 28.09.2017 – V ZB 109/16
Beschluss
Auch ein Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, darf in der Regel darauf vertrauen, dass die Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zivilsachen mit wohnungseigentumsrechtl…
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BGH, 24.01.2018 – XII ZB 534/17
Beschluss
1. Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanw…
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BGH, 26.04.2017 – XII ZB 3/16
Beschluss
Ehegatten müssen sich auch bei der Einlegung einer isolierten Beschwerde in einer Folgesache der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 – L 32 AS 2265/18 B ER PKH Beschluss
- Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, 27.09.2023 – 4 WLw 1/23 Beschluss
- Landessozialgericht NRW, 08.08.2017 – L 6 AS 1636/16 B Beschluss
- Oberlandesgericht Karlsruhe, 05.02.2025 – 15 W 86/24 Lw Beschluss
- BGH, 18.10.2017 – LwZB 1/17 Beschluss
- Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, 27.07.2017 – VGH B 18/16 Beschluss