Rechtsprechung / BGH, 20.07.2017 – IX ZR 310/14
Zitiert von 14 Entscheidungen
BGH, Urteil vom 20.07.2017 – IX ZR 310/14
-
BGH, 16.07.2024 – II ZR 71/23
Urteil
1. Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH, die gegen die in der Satzung festgelegte, nicht auf zwingenden gesetzlichen Vorschriften beruhende Kompetenzverteilung verstoßen, sind lediglich anfechtbar. 2. Die Abberufung eines…
-
BGH, 21.09.2017 – IX ZB 28/14
Beschluss
Der vorläufige Insolvenzverwalter verwirkt seinen Vergütungsanspruch in der Regel nicht durch Pflichtverletzungen, die er als Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren begeht.
- Oberlandesgericht Hamm, 10.12.2019 – 13 U 86/18 Urteil
-
BAG, 25.08.2022 – 6 AZR 441/21
Urteil
Der Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit führt nicht zu einer Neuordnung der gesetzlich festgelegten Rangfolge der Masseverbindlichkeiten. Vielmehr sind alle Neumasseverbindlichkeiten quotal zu erfüllen.
-
BGH, 17.12.2020 – IX ZR 21/19
Urteil
Verfolgt der Kläger mit dem Vortrag, von dem Beklagten durch Täuschung zu einer Zahlung an die spätere Schuldnerin veranlasst worden zu sein, einen Einzelschaden, wird der Rechtsstreit durch die Eröffnung des Insolvenzve…
- Oberlandesgericht Celle, 30.09.2022 – 13 Kap 1/16 Beschluss
-
BGH, 11.01.2018 – IX ZR 37/17
Urteil
Die Haftung des Insolvenzverwalters für Sekundäransprüche des Vertragspartners der Insolvenzmasse kann regelmäßig nicht auf Schadensersatzansprüche erstreckt werden, deren Ursache nicht in der Unzulänglichkeit der Insolv…
-
BGH, 02.12.2025 – II ZR 114/24
Urteil
Die Haftung eines Geschäftsführers wegen sittenwidriger Schädigung durch Unterstützung eines von der Gesellschaft betriebenen betrügerischen Anlagesystems umfasst auch erst nach seiner Abberufung geschlossene Anlagevertr…
- Landgericht Darmstadt, 03.04.2019 – 11 O 230/18 Urteil
- Landgericht Darmstadt, 21.11.2018 – 11 O 130/18 Urteil
- Landgericht Aurich, 09.09.2025 – 7 T 48/25 Beschluss
- Amtsgericht Dortmund, 29.10.2018 – 410 C 7987/17 Urteil
- Landgericht Wiesbaden, 24.07.2018 – 4 T 263/18 Beschluss
- Landgericht Wiesbaden, 24.07.2018 – 4 T 249/18 Beschluss