Rechtsprechung / BGH, 21.09.2017 – IX ZR 40/17

Zitiert von 11 Entscheidungen

BGH, Urteil vom 21.09.2017 – IX ZR 40/17

  1. BGH, 02.05.2019 – IX ZB 67/18 Beschluss

    Ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt worden und erfolgt danach die Anzeige der Masseunzulänglichkeit, ist jedenfalls ein Beschluss, auf dem im Wege der Zwangsvollstreckung noch kein Sicherungsrecht erwirkt wurde, …

  2. BGH, 19.11.2020 – IX ZR 210/19 Urteil

    Ein mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Pfändungsschuldners schwebend unwirksam gewordenes Pfändungspfandrecht lebt dann, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht vom zuständigen Vo…

  3. BGH, 19.11.2020 – IX ZB 14/20 Beschluss

    Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann während eines Insolvenzverfahrens dadurch beseitigt werden, dass das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses…

  4. BGH, 02.12.2021 – IX ZB 10/21 Beschluss

    Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann während des Restschuldbefreiungsverfahrens dadurch beseitigt werden, dass das Vollstreckungsgericht die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis zur Ent…

  5. BAG, 20.07.2023 – 6 AZR 112/23 Urteil

    Unterfällt eine Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO, kann der Vollstreckungsgläubiger während des eröffneten Insolvenzverfahrens die vom Pfändungs- und Überweisungsbeschlu…

  6. BGH, 25.01.2018 – IX ZR 104/17 Urteil

    Pfändung einer Berufsunfähigkeitsversicherung Ein auf Pfändung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bei einer Lebensversicherungsgesellschaft gerichteter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der die gepfändeten For…

  7. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 28.02.2024 – 4 U 29/23 Urteil
  8. BGH, 02.12.2021 – IX ZB 11/21 Beschluss
  9. Landgericht Frankfurt am Main, 05.09.2019 – 2-09 T 283/19, 82 M 15178/14 Beschluss
  10. Amtsgericht Zeitz, 29.11.2018 – 5 M 754/16 Beschluss
  11. Amtsgericht Essen, 01.08.2018 – 163 IK 206/15 Beschluss