Rechtsprechung / BGH, 19.07.2024 – V ZR 139/23
Zitiert von 12 Entscheidungen
BGH, Urteil vom 19.07.2024 – V ZR 139/23
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BGH, 14.02.2025 – V ZR 236/23
Urteil
Sieht die Gemeinschaftsordnung eine objektbezogene Kostentrennung vor, so dass nur diejenigen Wohnungseigentümer, deren Sondereigentum (bzw. Sondernutzungsrecht) sich in dem jeweiligen Gebäudeteil (bzw. in dem jeweiligen…
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BGH, 25.10.2024 – V ZR 17/24
Urteil
In wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussanfechtungsverfahren trifft den Kläger die Obliegenheit, bei Verzögerungen der Klagezustellung spätestens innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Monatsfrist zur Erhebung der Anfec…
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BGH, 23.05.2025 – V ZR 39/24
Urteil
Zur Kostentragungspflicht eines Teilerbbauberechtigten für eine diesem öffentlich-rechtlich obliegende Prüfung der Standsicherheit von tragenden Teilen des Gemeinschaftseigentums an einem Bauwerk besonderer Art (überbaut…
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BGH, 15.11.2024 – V ZR 239/23
Urteil
1. Ist die Kostenverteilung durch gültigen Beschluss geändert worden, muss der geänderte Kostenverteilungsschlüssel in nachfolgenden Wirtschaftsplänen bzw. Jahresabrechnungen sowie bei der Erhebung von Sonderumlagen ange…
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BGH, 23.05.2025 – V ZR 36/24
Urteil
Eine Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung, wonach einzelne Wohnungseigentümer die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung von bestimmten Teilen des Gemeinschaftseigentums im räumlichen Bereich ihres Sonderei…
- Landgericht Köln, 30.03.2026 – 15 S 6/25 Urteil
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BGH, 27.02.2026 – V ZR 189/24
Urteil
1. Es ist grundsätzlich möglich, das Stimmrecht der Sondereigentümer durch Vereinbarung objektbezogen zu beschränken (hier: "Angelegenheiten der Tiefgarage"). Der Umfang der Beschränkung muss sich eindeutig aus der Gemei…
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BGH, 14.11.2025 – V ZR 190/24
Urteil
Im Hinblick auf den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung der beschlossenen Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen ist das Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers generell ausgesch…
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BGH, 24.10.2025 – V ZR 129/24
Urteil
In einer Gemeinschaftsordnung können für den Fall einer Bauzeitüberschreitung bei der Ausübung eines Ausbaurechts Regelungen über Strafzahlungen getroffen werden, für die §§ 339 ff. BGB gelten. Hiernach verwirkte Strafen…
- Landgericht München II, 31.07.2025 – 36 S 10061/23 WEG Endurteil
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Amtsgericht Köln, 17.06.2025 – 215 C 3/25
Urteil
Eine Verurteilung der Kosten von Beschlussanfechtungsklagen nach Köpfen kann im Einzelfall ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, wenn hierdurch allein die Interessen des Mehrheitseigentümers gefördert werden sollen.
- Landgericht Rostock, 16.06.2023 – 1 S 109/22 Urteil