Rechtsprechung / BPatG / 2000
BPatG Beschluss vom 29.05.2000 – 34 W (pat) 25/99
34. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
34 W (pat) 25/99
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(Aktenzeichen)
B E W E I S - B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend das Patent 195 49 510.1-15
… 10.99
…
hat der 34. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
29. Mai 2000 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Lauster sowie
der Richter Hövelmann, Dr.-Ing. Barton und Dipl.-Ing. Ihsen
beschlossen:
I. Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptungen der Einsprechenden 1.
1. Der Geschäftsführer der Einsprechenden 1, Herr K… habe auf der
Messe "Ligna" im Mai 1993 den Prospekt T 90 Der Firma "centauro"
erhalten und mitgenommen.
2. Der Prospekt T 90 sei vor dem Prioritätstag des Patents öffentlich
zugänglich gewesen,
durch Vernehmung der Zeugen Frau W… zu 1
und Herrn M… zu 2.
Eine eventuelle Vernehmung des Herrn K1… als Partei bleibt
vorbehalten.
II. Die Beweisaufnahme kann am 18. Juli 2000 nur durchgeführt werden, wenn
beide Zeugen von der Einsprechenden 1 - wie angekündigt - gestellt
werden. Sollte die Einsprechende 1 dazu nicht in der Lage sein, ist dies dem
Gericht rechtzeitig vor dem Termin vom 18. Juli 2000 mitzuteilen.
III. Eine Ergänzung dieses Beweisbeschlusses bleibt vorbehalten.
Lauster
Hövelmann
Dr. Barton
Ihsen
Bb