Rechtsprechung / BPatG / 2001

BPatG Beschluss vom 11.06.2001 – 25 W (pat) 53/01

25. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

25 W (pat) 53/01

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(Aktenzeichen)

B E R I C H T I G U N G S - B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 399 03 578.8

hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der

Sitzung am 11. Juni 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Kliems sowie der Richter Brandt und Engels 10.99

beschlossen:

Der Beschluß vom 26. April 2001 wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit (§ 80 Abs 1 MarkenG) dahin berichtigt, daß die versehentlich unrichtige Wiedergabe der angemeldeten Marke auf Seite 2 durch die nachstehende - der Anmeldung entsprechende -

Darstellung ersetzt wird, welche ersichtlich auch Gegenstand der

Begründung war.

Kliems

Engels

Brandt