Rechtsprechung / BPatG / 2001
BPatG Beschluss vom 19.12.2001 – 25 W (pat) 52/01
25. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
25 W (pat) 52/01
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(Aktenzeichen)
B E R I C H T I G U N G S - B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
… 10.99
betreffend die Marke 397 27 507
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 19. Dezember 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters
Kliems sowie der Richter Brandt und Engels
beschlossen:
Der Beschluss vom 7. August 2001 wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit (§ 80 Abs 1 MarkenG) dahin berichtigt,
dass Satz 2 des Tenors die Fassung
"Für die Dienstleistungen "Werbung, Unternehmensverwaltung, Erstellen von Programmen für
die Datenverarbeitung" wird die Löschung der
Marke 397 27 507 im Markenregister angeordnet."
erhält, da der Widerspruch auf diese Dienstleistungen beschränkt worden war und auch nur diese Dienstleistungen
Gegenstand der Begründung waren.
Kliems
Engels
Brandt
Fa