Rechtsprechung / BPatG / 2001

BPatG Beschluss vom 19.12.2001 – 25 W (pat) 52/01

25. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

25 W (pat) 52/01

_______________

(Aktenzeichen)

B E R I C H T I G U N G S - B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

… 10.99

betreffend die Marke 397 27 507

hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der

Sitzung vom 19. Dezember 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters

Kliems sowie der Richter Brandt und Engels

beschlossen:

Der Beschluss vom 7. August 2001 wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit (§ 80 Abs 1 MarkenG) dahin berichtigt,

dass Satz 2 des Tenors die Fassung

"Für die Dienstleistungen "Werbung, Unternehmensverwaltung, Erstellen von Programmen für

die Datenverarbeitung" wird die Löschung der

Marke 397 27 507 im Markenregister angeordnet."

erhält, da der Widerspruch auf diese Dienstleistungen beschränkt worden war und auch nur diese Dienstleistungen

Gegenstand der Begründung waren.

Kliems

Engels

Brandt

Fa