Rechtsprechung / BPatG / 2003

BPatG Berichtigungsbeschluss vom 11.03.2003 – 27 W (pat) 28/01

27. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

27 W (pat) 28/01

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(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 398 65 970 10.99

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

11. März 2003 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Schermer sowie Richterin

Friehe-Wich und Richter Dr. van Raden

beschlossen:

Der Beschluss des 27. Senats vom 21. Januar 2003 wird dahingehend berichtigt, dass das auf Seite 6 in der fünften Zeile, in der

dritten Zeile und in der zweiten Zeile jeweils von unten enthaltene

Wort "PICOLINO" durch das Wort "POCOLINO" ersetzt wird.

G r ü n d e

Bei der in den letzten fünf Zeilen der Seite 6 des og Beschlusses mit "PICOLINO"

wiedergegebenen Widerspruchsmarke "POCOLINO" handelt es sich um eine

offenbare Unrichtigkeit, die gemäß § 60 Abs 1 MarkenG zu berichtigen war.

Das auf Seite 7 zweiter Absatz, erste Zeile enthaltene Wort "deshalb" lautet in

dem bei den Akten befindlichen Original des Beschlusses richtig "weshalb" und ist

lediglich in die Ausfertigung unrichtig übertragen worden. Insoweit bedarf es keiner

Berichtigung des Senatsbeschlusses nach § 60 Abs 1 MarkenG, sondern der Zustellung einer korrekten Ausfertigung.

Dr. Schermer

Friehe-Wich

Dr. van Raden