Rechtsprechung / BPatG / 2003
BPatG Berichtigungsbeschluss vom 11.03.2003 – 27 W (pat) 28/01
27. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
27 W (pat) 28/01
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(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Marke 398 65 970 10.99
hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
11. März 2003 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Schermer sowie Richterin
Friehe-Wich und Richter Dr. van Raden
beschlossen:
Der Beschluss des 27. Senats vom 21. Januar 2003 wird dahingehend berichtigt, dass das auf Seite 6 in der fünften Zeile, in der
dritten Zeile und in der zweiten Zeile jeweils von unten enthaltene
Wort "PICOLINO" durch das Wort "POCOLINO" ersetzt wird.
G r ü n d e
Bei der in den letzten fünf Zeilen der Seite 6 des og Beschlusses mit "PICOLINO"
wiedergegebenen Widerspruchsmarke "POCOLINO" handelt es sich um eine
offenbare Unrichtigkeit, die gemäß § 60 Abs 1 MarkenG zu berichtigen war.
Das auf Seite 7 zweiter Absatz, erste Zeile enthaltene Wort "deshalb" lautet in
dem bei den Akten befindlichen Original des Beschlusses richtig "weshalb" und ist
lediglich in die Ausfertigung unrichtig übertragen worden. Insoweit bedarf es keiner
Berichtigung des Senatsbeschlusses nach § 60 Abs 1 MarkenG, sondern der Zustellung einer korrekten Ausfertigung.
Dr. Schermer
Friehe-Wich
Dr. van Raden
Pü