Rechtsprechung / BPatG / 2003
BPatG Beschluss vom 30.09.2003 – 5 W (pat) 449/01
5. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
5 W (pat) 449/01
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(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In Sachen
…
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren
wird auf … Euro festgesetzt.
Für die Festsetzung eines höheren als diesen durchschnittlichen Wert sind
angesichts der eher durchschnittlichen Beschaffenheit des Streitgebrauchsmusters keine Anhaltspunkte ersichtlich.
München, den 30. September 2003
Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat
Goebel
Ihsen
Dr. Barton
Pr 10.99