Rechtsprechung / BPatG / 2003

BPatG Beschluss vom 30.09.2003 – 5 W (pat) 449/01

5. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

5 W (pat) 449/01

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(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In Sachen

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren

wird auf … Euro festgesetzt.

Für die Festsetzung eines höheren als diesen durchschnittlichen Wert sind

angesichts der eher durchschnittlichen Beschaffenheit des Streitgebrauchsmusters keine Anhaltspunkte ersichtlich.

München, den 30. September 2003

Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat

Goebel

Ihsen

Dr. Barton

Pr 10.99