Rechtsprechung / BPatG / 2004

BPatG Beschluss vom 14.12.2004 – 27 W (pat) 231/02

27. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

27 W (pat) 231/02 _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache 10.99

betreffend die Marke 300 81 589

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

14. Dezember 2004 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Schermer sowie Richter

Dr. van Raden und Richterin Prietzel-Funk

beschlossen:

Der Beschluß des Senats vom 22. Juni 2004 wird in Absatz 1

Zeile 4 der Beschlussformel dahingehend berichtigt, dass die

Wörter „Leder und Lederimitationen sowie“ gestrichen werden und

nach dem Wort „Waren“ die Angabe „aus Leder und Lederimitationen“ eingefügt wird.

II.

Die Berichtigung erfolgt nach § 80 Abs. 1 MarkenG.

Wie sich aus Seite 6 der Gründe ergibt, hat der Senat eine Verwechslungsgefahr

der Marken hinsichtlich der Waren „Leder und Lederimitationen“ der angegriffenen

Marke nicht angenommen. Dementsprechend bezieht sich die in Absatz 2 der Beschlussformel ausgesprochene Anordnung der Löschung der angegriffenen Marke

auch nur auf (u.a.) „Waren aus Leder und Lederimitationen, soweit in Klasse 18

enthalten“ ohne Einbeziehung von „Leder und Lederimitationen“. Bei der in Absatz 1 der Beschlussformel erfolgten Aufhebung des angefochtenen Beschlusses,

„soweit der Widerspruch aus der Marke 1 084 265 für die Waren „Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten; ... zurückgewiesen worden ist“, handelt es sich um ein offenbares Versehen, denn die Aufhebung hätte nur hinsichtlich „Waren aus Leder und Lederimitationen“ erfolgen dürfen. Der angefochtene Beschluss war daher wie geschehen zu berichtigen.

Dr. Schermer

Prietzel-Funk

Dr. van Raden

Na